Datenschutzgesetz

    Datenschutzgesetz: Regierungsrat Obwalden eröffnet Vernehmlassung

    Wie die Staatskanzlei Obwalden mitteilt, wurde das eidgenössische Datenschutzrecht totalrevidiert. Der kantonale Gesetzgeber muss daher sein Recht anpassen.

    Sarnen
    Blick auf den Obwaldner Hauptort Sarnen. - Staatskanzlei Obwalden

    Mit dem Beitritt zu verschiedenen internationalen Vereinbarungen verpflichteten sich Bund und Kantone vor Jahren, einen europäischen Datenschutzstandard einzuführen.

    Der Kanton Obwalden tat dies im Jahr 2008 mit dem kantonalen Datenschutzgesetz. Seither hat sich das europäische Datenschutzrecht weiterentwickelt und der Kanton Obwalden muss dieses nun nachvollziehen.

    Der Bund, der sein Datenschutzrecht bereits an das europäische Recht angepasst hat, wird das neue Recht per 1. September 2023 in Kraft setzen.

    Auf diesen Zeitpunkt hin ist auch das kantonale Datenschutzrecht zu revidieren. Die Revision hat vor allem zum Ziel, die Weiterentwicklungen des europäischen Datenschutzrechts im kantonalen Recht umzusetzen.

    Datenschutzrechtliche Lücken

    Ergänzend dazu sollen einzelne datenschutzrechtliche Lücken in den kantonalen Sacherlassen geschlossen werden.

    Die Revision betrifft hauptsächlich die Straf- und Strafvollzugsorgane sowie den Datenschutzbeauftragten.

    Sie orientiert sich an einer schlanken und effektiven Gesetzgebung. Mit der Beschränkung auf das Notwendige will der Regierungsrat den mit dem neuen Recht verbundenen Vollzugsaufwand in Grenzen halten.

    Kantonales Recht verweist auf Bundesrecht

    Ein wichtiges Instrument dazu ist die sogenannte Nettogesetzgebung: Details und Besonderes werden im kantonalen Datenschutzgesetz explizit geregelt, im Übrigen aber und insbesondere in Bezug auf das Grundsätzliche verweist das kantonale Recht auf das Bundesrecht.

    Da dieses bereits angepasst wurde, entspricht das kantonale Datenschutzgesetz im Wesentlichen bereits dem europäischen Recht.

    Trotzdem bedarf es punktueller Änderungen, insbesondere beim Geltungsbereich des Gesetzes und bei den Kompetenzen des Datenschutzbeauftragten.

    Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am 3. März 2023. Voraussichtlich noch im März folgen die zweite Lesung des Regierungsrats und die Verabschiedung zuhanden des Kantonsrats, der das Geschäft im Frühling und Sommer 2023 beraten wird,

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