Der Obwaldner Kantonsrat berät am heutigen Donnerstag in einer ausserordentlichen Sitzung über die Aufstockung der Corona-Härtefallgelder. Bevor er sich dem Zusatzkredit von 17 Millionen Franken annehmen kann, muss er aber über vier dringliche Motionen befinden, die kurzfristig eingereicht wurden.
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Kantonsrat Obwalden. - Keystone
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Drei der Vorstösse stammen von der CVP, für die CSP hat Kantonsrat Daniel Windisch eine dringliche Motion eingereicht. Die Motionen fordern Anpassungen der Ausführungsbestimmungen zur Vergabe der Härtefallgelder.

So soll etwa ein Rechtsmittelverfahren eingeführt werden, wobei der Regierungsrat Rekursinstanz sein soll. Weiter soll für die zweite Tranche der Gelder ein neues Zeitfenster für Gesuche geöffnet werden und der minimale Jahresumsatz von 100'000 auf 50'000 Franken gesenkt werden. Schliesslich soll sich die Höhe der Gelder sich nicht am minimalen Finanzbedarf, sondern am finanziellen Schaden orientieren.

Für eine dringlichen Überweisung der Motionen ist eine Zweidrittelsmehrheit nötig. Ansonsten werden die Motionen für die übernächste Kantonsratssitzung traktandiert.

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