Alpnach prüft Schutzstatus von Kulturobjekten
Im Rahmen der Ortsplanungsrevision prüft Alpnach den Schutz lokaler Bau- und Kulturdenkmäler. Grundeigentümer werden dabei erneut einbezogen.

Wie die Gemeinde Alpnach mitteilt, kommt der Einwohnergemeinde Alpnach die in der Gesetzgebung des Bundes und des Kantons verankerte Aufgabe zu, Bau- und Kulturdenkmäler von lokaler Bedeutung zu schützen. Gemäss kantonaler Denkmalschutzverordnung ist dieser Auftrag im Rahmen der Ortsplanungsrevision zu erfüllen.
Abklärung von Schutzstatus
Die betroffenen Grundeigentümer sind in der Vergangenheit angeschrieben und aufgefordert worden, ihre Stellungnahme einzureichen. Im Frühjahr waren die betroffenen Grundeigentümer zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, wo das weitere Vorgehen vorgestellt wurde.
In einem nächsten Schritt geht es nun darum, die entsprechenden Objekte zu überprüfen, ob sie die Kriterien für einen Schutz erfüllen oder nicht.
Es ist vorgesehen, die Objekte nach Vereinbarung eines Termins zu besichtigen. Zum Ergebnis der Besichtigungen werden die betroffenen Grundeigentümer wiederum Stellung nehmen können.
Anschliessend wird der Gemeinderat entscheiden, ob eine Unterschutzstellung erfolgen soll. Zu diesem Entscheid kann im Rahmen des Verfahrens zur Revision der Ortsplanung wiederum Stellung genommen werden.










