Die Gemeinde Ruswil bittet alle Grundeigentümer, ihre Wohnungen und Häuser, die am Stichtag 1. Juni 2022 leer stehen, bis zum 31. Mai 2022 mitzuteilen.
Ausblick über die Gemeinde Ruswil.
Ausblick über die Gemeinde Ruswil. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Wie die Gemeinde Ruswil informiert, erheben alle Gemeinden der Schweiz jährlich mit Stichtag 1. Juni die im Gemeindegebiet liegenden leer stehenden Wohnungen. Die Ergebnisse dieser Erhebung dienen den Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft als wichtige Information über den Bestand an Leerwohnungen auf dem Immobilienmarkt.

Um die leer stehenden Wohnungen möglichst lückenlos erfassen zu können, bittet die Gemeinde Ruswil alle Eigentümer einer leer stehenden Wohnung um Meldung bis zum 31. Mai 2022.

Es sind die Adresse und die Zimmerzahl anzugeben und zu nennen, ob es sich um eine Wohnung oder um ein Einfamilienhaus handelt, ob diese oder dieses zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten wird und ob es sich um eine Neuwohnung handelt – sprich, ob diese seit 1. Juni 2020 fertig erstellt ist.

Es wird gebeten, diese Angaben per Mail oder mittels Formular der Gemeindeverwaltung Ruswil, Abteilung Zentrale Dienste & Stab mitzuteilen. Das Formular findet man auf der Gemeindewebseite.

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