Wie die Gemeinde Sempach berichtet, hält der Stadtrat im Grundsatz an den geltenden Betriebszeiten für die Aussenterrassen von Gastronomiebetrieben fest.
Sempach
Das Stadttor der Gemeinde Sempach. (Archivbild) - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die warmen Temperaturen laden zum Verweilen im Städtli Sempach ein, und die Aussenterrassen der Gastronomiebetriebe werden rege genutzt. Der Stadtrat Sempach hat aufgrund einzelner Anfragen die zurzeit geltenden Betriebszeiten (März bis Oktober) überprüft und dazu die Meinungen der Gastronomiebetriebe sowie der Vertretungen der Gewerbetreibenden abgeholt.

Anlässlich einer Stadtratssitzung wurde unter Berücksichtigung der eingegangenen Rückmeldungen Folgendes beschlossen: Der Stadtrat hält im Grundsatz an den zurzeit geltenden Betriebszeiten (1. März bis 31. Oktober) für die Aussenterrassen fest. Das Aufstellen von Tischen und Stühlen bis maximal 1,5 Meter von der Hausfassade ist während des ganzen Jahres erlaubt.

Die Saison 2022/23 gilt als Versuchsperiode

Es muss jederzeit ein Durchgang für Fussgänger und Kinderwagen von mindestens 1,2 Metern gewährleistet bleiben. Die Benützung einer Aussenfläche für die Wintermonate erfordert eine separate Bewilligung. Zur Prüfung und Beurteilung des Vorhabens muss frühzeitig ein Gesuch bei der Stadtverwaltung eingereicht werden.

Eine saisonale Gestaltung mit einem entsprechenden Konzept ist zwingend. Ebenso wird eine aktive Bewirtschaftung während der bewilligten Nutzungsdauer vorausgesetzt. Die Saison 2022/23 gilt als Versuchsperiode. Sollten sich die Regelungen nicht bewähren, behält sich der Stadtrat Anpassungen vor. Der Stadtrat dankt allen Betroffenen für die Berücksichtigung der geltenden Regelungen.

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