Räumung von Grabstätten auf dem Friedhof Grosswangen
Wie die Gemeinde Grosswangen bekannt gibt, werden Gräber, bei welchen die Grabesruhe im Laufe des Jahres 2022 abgelaufen ist, aufgeräumt.

Auf dem Friedhof Grosswangen sind sämtliche Gräber (Reihengräber, Kindergräber, Hallengräber, Familiengräber, Urnenhaingräber und Gemeinschaftsgräber), bei welchen die Grabesruhe im Verlauf vom Jahr 2022 abgelaufen ist, bis am 30. April 2023 zu räumen.
Die Angehörigen der Verstorbenen werden persönlich angeschrieben und gebeten, bezüglich der Räumung, einer allfälligen Verlängerung der Grabkonzession oder bei allgemeinen Fragen mit der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Grosswangen Kontakt aufzunehmen.
Die Kontaktinformationen finden sich auf der Webseite der Gemeinde Grosswangen.