In Neuenkirch werden leer stehende Wohnungen gezählt
Wie die Gemeinde Neuenkirch mitteilt, sollen Eigentümer beziehungsweise Liegenschaftsverwalter leer stehende Wohnungen bis 31. Mai 2023 der Gemeinde melden.

Alle Gemeinden der Schweiz erheben jährlich mit Stichtag 1. Juni die im Gemeindegebiet liegenden leer stehenden Wohnungen.
Die Ergebnisse dieser Erhebung dienen den Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft als wichtige Information über den Bestand an Leerwohnungen auf dem Immobilienmarkt.
Die Zählung leer stehender Wohnungen stützt sich auf das Bundesstatistikgesetz und die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes.
Die Mitarbeit ist obligatorisch
Die Mitarbeit ist für die Eigentümer und Liegenschaftsverwalter obligatorisch.
Um die leer stehenden Wohnungen möglichst lückenlos erfassen zu können, ersucht die Gemeinde die Angaben wie Zimmerzahl, Wohnung oder Einfamilienhaus, ob zum Verkauf oder zur Vermietung und ob es eine Neuwohnung ist, das heisst fertig erstellt seit dem 1. Juni 2021 zu melden.
Die Angaben sind bis spätestens am 31. Mai 2023 per Mail oder telefonisch mitzuteilen.
Zu beachten sind auch die Definitionen, die auf der Webseite der Gemeinde einzusehen sind.