Zur Teilrevision der Gemeindeordnung wird in der Stadt Sempach bis spätestens 30. Juni 2022 eine öffentliche Vernehmlassung durchgeführt.
Die Altstadt der Gemeinde Sempach.
Die Altstadt der Gemeinde Sempach. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
Ad

Der Stadtrat und die Geschäftsleitung befassen sich seit einiger Zeit mit der Organisationsstruktur der Stadt Sempach. Damit will man den geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen und den immer zahlreicheren und komplexeren Aufgaben nachkommen.

Die bereits seit 2007 in der Gemeindeordnung definierte Aufgabenteilung in strategische und operative Bereiche wird noch konsequenter umgesetzt. Die Anpassungen erfolgen aufgrund eines Organisationsentwicklungsprozesses, welcher seit Legislaturbeginn im Herbst 2020 vertieft wurde.

Aufgrund von geänderter gesetzlicher Rahmenbedingen wurden in den letzten Jahren den Gemeinden immer mehr und komplexere Aufgaben zugewiesen, die mit den bestehenden Strukturen nur bedingt erledigt werden können.

Zusätzlich bestehen seit Jahren Herausforderungen bezüglich der Umsetzung der strategischen und operativen Verantwortlichkeiten, die es zu lösen gilt.

Auf Grundlage der Ergebnisse des Projekts Organisationsentwicklung hat der Stadtrat das Zusatzprojekt "Revision Führungsdokumente" ausgelöst. Dabei geht es um die zeitgerechte Aktualisierung der Führungsdokumente der Stadt Sempach, insbesondere die Gemeindeordnung und die Organisationsverordnung.

Ist-Analyse

Die Analysephase umfasste die Teilbereiche Zusammenarbeit Stadtrat und Stadtverwaltung, Volksschule und Alters- und Pflegeheim Meierhöfli. Vor allem im Bereich der Schnittstellen Stadtrat und Stadtverwaltung gibt es Handlungsbedarf.

Zahlreiche geplante Aufgaben können zurzeit nicht innerhalb der definierten Zielvorgabe umgesetzt werden. Mit zusätzlichen Pensen und / oder moderaten Anpassungen in der Führungs- und Organisationsstruktur in der Verwaltung können die heutigen Mängel nicht behoben werden.

Die Aufgabenteilung zwischen den einzelnen Bereichen ist grundsätzlich zu überdenken. Ausserdem ist die operative Führungsebene zu erweitern. Dadurch können in der Folge die definierten Pensen der Mitglieder des Stadtrates besser eingehalten beziehungsweise in einer zweiten Phase allenfalls angepasst werden.

Durch die konsequente Umsetzung der bereits definierten Vorgaben für das Bildungswesen sowie die geplante Auslagerung des Alters- und Pflegeheims Meierhöfli in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft erfolgen in den Ressorts Bildung und Soziales Entlastungen.

Dadurch entstehen Möglichkeiten zur Neuordnung der übrigen Verwaltungsbereiche, insbesondere im Bereich Bauamt, wo bisher vier verschiedene Stadträte im Rahmen ihrer Ressortverantwortlichkeit involviert waren.

Lösungskonzept erarbeitet

Der Stadtrat soll für die strategische und die Geschäftsleitung für die operative Führung der Verwaltung zuständig sein. Das heutige Geschäftsführungsmodell wurde bestätigt. Die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen werden klar geregelt und Schnittstellen minimiert.

Dies bedeutet insbesondere im Bereich Bauamt eine Entflechtung der Aufgaben. Die Mitglieder des Stadtrates werden weiterhin in ein bestimmtes Ressort gewählt. Die Ressorts werden neu strukturiert und teilweise umbenannt.

Die Geschäftsleitung besteht neu aus fünf ständigen Mitgliedern (bisher drei Mitglieder). Die erweiterte Geschäftsleitung wird aufgelöst. Die Bildungskommission soll weiterhin Entscheidungskompetenz haben.

Die Schulleitung ist unverändert direkt der Bildungskommission mit direkter Entscheidungskompetenz unterstellt. Aufgrund der angestrebten Auslagerung des Alters- und Pflegeheims Meierhöfli sind die Aufgabengebiete der Ressortverantwortlichen zu überprüfen.

Teilrevision der Gemeindeordnung

Über die Teilrevision der Gemeindeordnung entscheiden die Stimmberechtigten anlässlich der Gemeindeversammlung. Es ist geplant, das Geschäft an der Gemeindeversammlung vom 24. November 2022 vorzulegen.

Mit der Teilrevision der Gemeindeordnung werden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen. Die teilweise neuen Ressortbezeichnungen werden in die Gemeindeordnung übertragen. Die neue Aufbauorganisation erfordert eine Erweiterung und Präzisierung des Artikels betreffend die Geschäftsleitung.

Die Schulleitung wird als eigenständiger Bereich in der Gemeindeordnung abgebildet. Die geplante Auslagerung des Alters- und Pflegeheims Meierhöfli wird berücksichtigt. Die Anpassungen beziehungsweise Änderungen gegenüber der heutigen Gemeindeordnung sind in den Dokumenten zur Vernehmlassung im Detail aufgeführt und erläutert.

Das Datum der Inkraftsetzung kann vom Stadtrat festgelegt werden. Dabei wird eine Inkraftsetzung der angepassten Gemeindeordnung spätestens per Start der nächsten Legislaturperiode, das heisst per 1. September 2024, erfolgen.

Vernehmlassungsverfahren

Die politischen Parteien, Rechnungskommission, Bildungskommission, Mitarbeitende der Stadt Sempach sowie die gesamte Bevölkerung haben die Möglichkeit, zu den vorgeschlagenen Änderungen der Gemeindeordnung Stellung zu nehmen.

Die Vernehmlassungsunterlagen können ab sofort auf der Webseite der Stadt Sempach oder bei der Stadtkanzlei bezogen werden. Die Rückmeldungen sind bis spätestens 30. Juni 2022 via Briefpost an die Stadtverwaltung oder per E-Mail einzureichen. Im Anschluss wird der Stadtrat zusammen mit der Geschäftsleitung die Eingaben behandeln und die Vorlage entsprechend bereinigen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

HerbstSempach