Wie die Gemeinde Ruswil mitteilt, werden ab dem 1. Januar 2024 sämtliche Baugesuche passwortgeschützt auf der Webseite publiziert.
Das Gemeindehaus Ruswil.
Das Gemeindehaus Ruswil. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Bisher hat das Bauamt Ruswil ausschliesslich die Baugesuche im ordentlichen Verfahren auf der Webseite publiziert.

Um die Baugesuche im vereinfachten Verfahren einzusehen, mussten Interessierte bis anhin beim Bauamt erscheinen.

Infolge der Revision der kantonalen Planungs- und Bauverordnung (PBV) müssen Gemeinden sicherstellen, dass ab dem 1. Januar 2024 sämtliche Baugesuche sowie die Beilagen passwortgeschützt auf der Webseite publiziert werden.

Somit veröffentlicht die Gemeinde alle Baugesuche mit Beginn der Publikationsfrist ab dem 1. Januar 2024 auf ihrer Webseite.

Sicherheit und Transparenz

Beim Öffnen der Baugesuchsunterlagen (PDF-Dateien) muss neu ein Passwort eingegeben werden. Die Anstösser erhalten das Passwort direkt mit der Anstössermitteilung.

Auf Anfrage per E-Mail oder Telefon teilt das Bauamt das Passwort auch weiteren Interessierten mit. Kontaktdaten sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden.

Weiterhin können Einwohner die Baugesuche auf Vereinbarung eines Termins während den Öffnungszeiten beim Bauamt Ruswil einsehen.

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