Vertrag zur Stromnutzung wird neu verhandelt
Ruswil plant den Konzessionsvertrag mit der CKW anzupassen, um rechtliche Unsicherheiten zu klären und stabile Einnahmen trotz neuer Abgabe sicherzustellen.

Wie die Gemeinde Ruswil berichtet, ist die CKW AG als Netzbetreiberin für die Stromversorgung in der Gemeinde zuständig. Für die Nutzung des öffentlichen Grundes (zum Beispiel Strassen und Wege) bezahlt das Unternehmen eine Gebühr – die sogenannten Konzessionsabgabe.
Die CKW zieht die Konzessionsabgabe bei den Endkunden mit der Stromrechnung ein und leitet die Mittel an die Gemeinde weiter. Der aktuelle Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Ruswil und der CKW stammt aus dem Jahre 2009.
In den vergangenen Jahren haben sich die übergeordneten Bestimmungen massgeblich verändert. Unter anderem hat der Bund 2023 eine neue Abgabe eingeführt um Massnahmen gegen eine Strommangellage zu finanzieren.
Anpassung des Vertrags für mehr Rechtssicherheit
Eine solche Abgabe erhöht gemäss aktuell gültigem Konzessionsvertrag automatisch die Konzessionsabgabe. Dieser Automatismus ist rechtlich heikel und die Stromkundinnen und -kunden erhalten für die höhere Abgabe keine Mehrleistung. Der aktuelle Konzessionsvertrag soll deshalb angepasst werden.
Mit dem neuen Vertrag sollen die Einnahmen stabil bleiben. Er soll per 1. Januar 2026 in Kraft treten. In einem separaten Reglement will der Gemeinderat die Grundlagen für den Abschluss des Konzessionsvertrages regeln, währen die operativen Umsetzungsthemen im Vertrag fixiert werden.
Die Stimmberechtigten können im zweiten Halbjahr über den neuen Konzessionsvertrag und das Reglement befinden.