Sondernutzungsplan Adlerbach startet
Rorschach schafft mit dem Plan «Adlerbach» die Grundlage für Entwicklung und Gewässerraumfestlegung zwischen Stadtwald und Futtermühle.

Wie die Stadt Rorschach mitteilt, schafft die Stadt mit dem Sondernutzungsplan «Adlerbach, Abschnitt Im Stadtwald bis Futtermühle» die rechtliche Grundlage für den Bestand und die weitere Entwicklung in diesem Gebiet. Damit wird ein wichtiger Schritt unternommen, um die Planungs- und Rechtssicherheit vom Stadtwald bis zur ehemaligen Futtermühle zu stärken.
Die O. Studer AG Futtermühle gab ihren Betrieb an der Neustadtstrasse 13/15 im Jahr 2015 auf. Anfang 2017 konnte die Stadt Rorschach die Liegenschaft erwerben. Damit sicherte sie zugleich die Entwicklungsziele, die im städtebaulichen Leitbild «Neustadt» von 2016 formuliert sind.
Mit der Eröffnung der Doppelspur zwischen Goldach und Rorschach im Jahr 2021 konnte zudem die räumliche Entwicklung der Bahn in diesem Abschnitt abgeschlossen werden. Seither sind die Voraussetzungen gegeben, um die planerischen Rahmenbedingungen in diesem Gebiet weiter zu klären.
Warum der Gewässerraum festgelegt werden muss
Der Adlerbach quert vom Stadtwald herkommend das SBB-Trasse in einer Eindolung. Danach verläuft diese parallel zu den Bahngleisen, bevor der Bach auf der Höhe der Futtermühle stärker in Richtung Norden führt.
Gemäss Artikel 36a des Gewässerschutzgesetzes müssen die Kantone beziehungsweise im Kanton St.Gallen die Gemeinden den Raumbedarf oberirdischer und eingedolte Fliessgewässer festlegen. Dieser sogenannte Gewässerraum ist nötig, damit ein Gewässer auch zukünftigen seine natürlichen Funktionen erfüllen kann, der Hochwasserschutz gewährleistet bleibt und eine geordnete Gewässernutzung möglich ist.
Solange der Gewässerraum bei Fliessgewässern nicht festgelegt ist, gilt ein übergangsrechtlicher Gewässerabstand von sechzehn Meter Breite plus die Breite der bestehenden Gerinnesohle respektive Eindolung. Da Rorschach als dicht überbautes Gebiet gilt, kann der Gewässerraum auf dem Stadtgebiet reduziert festgelegt werden.
Im Rahmen der Überbauung Stadtwald ist für den Durchlass Richtung SBB-Trasse (Doppelspur) die Abflusskapazität des Adlerbachs mit 6,5 Kubikmeter pro Sekunde angegeben. Entsprechend ist, soweit nicht ein Verzicht festgelegt werden kann, ein Gewässerraum von elf Meter Breite auszuscheiden.
Mitwirkung für den Abschnitt Im Stadtwald bis Futtermühle
Für den Abschnitt vom SBB-Trasse (Grundstück Nr. 1737) bis zur Grundstücksgrenze östlich der ehemaligen Futtermühle (Grundstück Nr. 833) soll der Gewässerraum nun mit dem Sondernutzungsplan «Adlerbach, Abschnitt Im Stadtwald bis Futtermühle» verbindlich festgelegt werden.
Das Gewässerschutzgesetz sieht vor, dass die betroffenen Kreise vorgängig anzuhören sind. Aus diesem Grund unterstellt der Stadtrat den Sondernutzungsplan der öffentlichen Mitwirkung.
Stellungnahmen können bis 2. Mai 2026 per E-Mail eingereicht werden. Die Pläne stehen auf der Webseite der Stad zum Download bereit. Nach Abschluss der Mitwirkung folgt die öffentliche Auflage.









