Melnitschenko fordert in St. Gallen Streichung von Sanktionsliste
Der russische Milliardär Andrej Melnitschenko und seine Ehefrau haben am Mittwoch an einer öffentlichen Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen ihre Streichung von der Sanktionsliste gegen Russland verlangt. Die Schweiz würde damit ihre völkerrechtliche Verantwortung missachten, argumentiert das eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung.

Der Anwalt des Ehepaars erklärte vor Gericht, dass seine Mandanten zu Unrecht auf der von der Schweiz übernommenen EU-Sanktionsliste stünden. Melnitschenko pflege keine Beziehungen zur russischen Regierung und habe keinen Einfluss auf militärische Handlungen in der Ukraine. Vielmehr habe er diesen Krieg mehrfach verurteilt.
Das Ehepaar Melnitschenko und seine Kinder hätten ihren Wohnsitz in St. Moritz GR verlassen müssen, so der Anwalt weiter. Es würden «Unbeteiligte» mit ohnehin «wirkungslosen Sanktionen» bestraft, statt Russland tatsächlich die Stirn zu bieten.
Der Bund zeichnet ein anderes Bild: Andrej Melnitschenko zählte zum engsten Zirkel des russischen Präsidenten Wladimir Putin, steht zur Begründung der Sanktionsmassnahmen im Anhang einer Verordnung des eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF).
Ausserdem gehörte er zu den grössten Steuerzahlern der russischen Regierung, die verantwortlich gewesen seien für die Annexion der Halbinsel Krim und die Destabilisierung der Ukraine. Milliardär Melnitschenko war unter anderem Haupteigner des Düngemittelkonzerns EuroChem.
Der Rechtsvertreter des WBF argumentierte vor den Richtern des Bundesverwaltungsgerichts, dass sich Melnitschenko am Vortag seiner Sanktionierung aus Unternehmensfunktionen zurückgezogen habe. EuroChem würde er jedoch weiterhin über seine Frau kontrollieren. Und er habe auch danach an exklusiven Treffen im Kreml teilgenommen und unterstütze das russische System.
Seit dem Beginn der militärischen Intervention Russlands in der Ukraine im Februar 2022 übernahm der Bundesrat zahlreiche Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland. Betroffen sind auch natürliche Personen, deren Vermögenswerte und wirtschaftlichen Ressourcen aufgrund der Sanktionen gesperrt werden können.
Das Bundesverwaltungsgericht lehnte schon mehrere Beschwerden gegen Sanktionen ab. Im Fall Melnitschenko fällte das Gericht am Mittwoch kein Urteil. Dieses wird in einigen Wochen erwartet.






