Wie die Gemeinde Rorschacherberg bekannt gibt, findet am 2. Mai 2024 ein Infoanlass zur ersten Änderung des Überbauungsplans Areal Schlosspark Wartegg statt.
Das Gemeindehaus Rorschacherberg.
Das Gemeindehaus Rorschacherberg. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Für das Areal Schlosspark Wartegg besteht ein gleichnamiger, rechtsgültiger Überbauungsplan aus dem Jahr 2014.

Dieser wurde 2017 ergänzt, um östlich des Schlosses mittels eines zusätzlichen Baubereichs eine «Cabane» mit Holzsteg im Park platzieren zu können.

Im Jahr 2024 steht nun eine erste Änderung des Überbauungsplans «Areal Schlosspark Wartegg» zur Diskussion.

Zweckbestimmte Baubereiche in der Grünzone

Bereits heute sind verschiedene Baubereiche innerhalb der Bauzone ausgeschieden mit dem Zweck, eine angemessene Entwicklung des Schlossbetriebes zu sichern.

Weitere zweckbestimmte Baubereiche liegen in der Grünzone.

Die Umgebung ist als Schlosspark für die Parknutzung festgelegt und die Erhaltung und Förderung gemäss dem Entwicklungs- und Pegekonzept vorgeschrieben.

Kontinuität in den betrieblichen Bedürfnissen

Daran soll sich im Grundsatz nichts ändern.

Die aktuellen betrieblichen Bedürfnisse nach mehr Raum für Nebennutzungen können grundsätzlich im Rahmen der rechtsgültigen Baufelder erfüllt werden.

Aktualisierte Aufnahmen der Wurzel- und Baumkronenbereiche machen allerdings leichte Modifikationen in der Lage und Ausdehnung notwendig, damit die Bäume den notwendigen Lebensraum behalten können.

Erweiterung der Nutzungsdefinition

Zudem ist eine Öffnung der vorgegebenen Nutzungsdefinition vorgesehen.

Diese Bedürfnisse sollen mit der «ersten Änderung des Überbauungsplans Areal Schlosspark Wartegg» rechtlich gesichert werden.

Der Gemeinderat und die Schlossbesitzer möchten die Bevölkerung aus erster Hand über die notwendigen Plananpassungen und die geplanten Bauvorhaben informieren.

Start des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens

Interessierte sind daher herzlich am Donnerstag, dem 2. Mai 2024, von 18.30 bis 21 Uhr zum Informationsanlass «Erste Änderung des Überbauungsplanes Areal Schlosspark Wartegg» im Konzertsaal im Schloss Wartegg eingeladen.

Der Anlass stellt gleichzeitig den Start des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens nach Artikel 34 Absatz zwei des Planungs- und Baugesetzes (PBG) dar.

Während dreissig Tagen besteht die Möglichkeit, sachliche Hinweise und Anregungen zur Planung einzubringen.

Eingaben sind vom 2. bis 31. Mai 2024 auf der digitalen Mitwirkungsplattform oder per Post zuhanden des Gemeinderates Rorschacherberg möglich.

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