Rorschacherberg: Die Blaue Zone wird eingeführt

Bis im Sommer wird in den Quartieren die Blaue Zone signalisiert. Die Nachparkgebühr wird bis dann weiter erhoben.

Parking Symbolbild
Nach Kritik verkleinern der Kanton Basel-Stadt und das UKKB ihr Parking-Projekt - Symbolbild

Der Gemeinderat überarbeitete die Parkiervorschriften und verfasste dafür ein neues Parkierungsreglement. Dieses bezweckt unter anderem, dass in den Quartieren die Erweiterte Blaue Zone eingeführt wird und bestimmt, dass die Regelungen über das Parkieren auf öffentlichem Grund im Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit aufgehoben werden.

Das neue Parkierungsreglement unterstand vom 8. November 2019 bis 18. Dezember 2019 dem fakultativen Referendum. Dieses wurde nicht ergriffen.

Der Gemeinderat leitete nun die Massnahmen ein, um in den Quartieren die bestehenden weissen Parkfelder in blaue Parkfelder zu ändern, die Sektoren der Blauen Zone zu signalisieren und die nötigen Tafeln aufzustellen. Die Blaue Zone soll bis im Sommer 2020 eingezeichnet sein.

Bis dahin gelten die Vorschriften im alten Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit weiter. Das heisst, dass bis im Sommer 2020 aufgrund von Art.

30 des Reglements über Ruhe, Ordnung und Sicherheit acht Mal kontrolliert wird, ob Motorfahrzeuge auf öffentlichem Grund zwischen 19.00 Uhr und 08.00 Uhr abgestellt sind. Wenn ein Motorfahrzeug vier Mal erfasst wird, ist der Tatbestand des Dauerparkierens gegeben und es wird eine Gebühr von 30 Franken pro Monat fällig, ab Januar 2020 bis im Sommer 2020, bzw. bis das neue Parkierungsreglement in Kraft gesetzt wird.

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