Wie die Gemeinde Mörschwil berichtet, wird der Erwerb der Liegenschaft Huebstrasse 19a zu einem Preis von 2'550'000 Franken als strategisch wertvoll erachtet.
Gemeindehaus Mörschwil.
Mörschwil. - Gemeinde Mörschwil.
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Die Gemeinde Mörschwil ist Eigentümerin der Grundstücke Nummer 111, 112, 114 und 147 an der Huebstrasse in Mörschwil.

Im vergangenen Jahr erhielt die Gemeinde Mörschwil von der Erbengemeinschaft Angehrn Johann, vertreten durch Markus Egger, die Anfrage, ob Interesse besteht, das Grundstück Nummer 113 an der Huebstrasse 19a zu erwerben.

Der Gemeinderat erachtet einen Erwerb des Grundstücks Nummer 113 als strategisch wertvoll, da das Grundstück unmittelbar an das sich im Eigentum der Gemeinde Mörschwil befindende Grundstück Nummer 112 grenzt.

Mittelfristig, das heisst während der nächsten fünf bis zehn Jahre, würde eine Zwischennutzung des Grundstücks im Vordergrund stehen beziehungsweise die Weitervermietung der Wohnung und eines Teils der Scheune erfolgen.

Gebiet Hueb bietet grosses Potenzial

Langfristig strebt die Gemeinde auf den erwähnten Grundstücken und dem Kaufgrundstück eine Neuüberbauung an.

Das Gebiet Hueb bietet grosses Potenzial für eine bauliche Entwicklung. Mit dem Erwerb des Grundstücks kann die heutige Parzellenstruktur deutlich verbessert werden.

Damit werden ideale Voraussetzungen für die aktive Entwicklung des Gebiets geschaffen.

Das grosszügige Grundstück umfasst eine Fläche von 2503 Quadratmetern mit einem Wohnhaus, einem Schopf, einer Scheune und einer Remise.

Fachpersonen bewerteten die Liegenschaft

Das Wohnhaus und der Schopf sind als Kulturobjekt in der Schutzverordnung aufgeführt und bleiben bei einer Neuüberbauung bestehen.

Das Grundstück befindet sich vollumfänglich in der Kernzone (Bauzone), direkt angrenzend an die Landwirtschaftszone.

Die Parteien einigten sich auf einen Kaufpreis von 2'550'000 Franken.

Sowohl die Verkäuferschaft als auch die Gemeinde Mörschwil liessen die Liegenschaft durch Fachpersonen bewerten.

Mehrwert für die Gemeinde

Der Marktwert wurde von den Gutachtern auf 2'350'000 Franken beziehungsweise 2'550'000 Franken geschätzt.

In diesen Beträgen nicht berücksichtigt war der Mehrwert, der sich für die Gemeinde Mörschwil als direkt angrenzende Nachbarin ergibt.

Mit dem Erwerb der Liegenschaft ist die Gemeinde Mörschwil Eigentümerin der gesamten Fläche östlich der Bueholzstrasse.

Durch die bessere Parzellenstruktur, wegfallende Grenzabstände und die grössere Fläche kann eine bessere Ausnützung erreicht werden.

Kaufpreis ist angemessen

Unter Einbezug dieses Mehrwerts würde sich nach Einschätzung der Gutachter ein Marktwert von rund 2'720'000 Franken ergeben.

Insofern erachtet der Gemeinderat einen Kaufpreis von 2'550'000 Franken als angemessen.

Gemäss Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Mörschwil fällt dieses Rechtsgeschäft mit einem Kaufpreis von 2'550'000 Franken in die Zuständigkeit der Bürgerversammlung.

Bürgerversammlung entscheidet am 25. März

Der Gemeinderat unterbreitet der Bürgerversammlung vom 25. März 2024 daher den Antrag, die Liegenschaft Nummer 113 zum Kaufpreis von 2'550'000 Franken zu erwerben.

Die Antragstellung erfolgt in Form eines Gutachtens. Dieses wird mit dem Geschäftsbericht zugestellt.

Eigentumsübertragung erfolgt nach Zustimmung

Der Erwerb der Liegenschaft wurde durch den Abschluss eines öffentlich beurkundeten Kaufvertrags gesichert. Dieser sieht vor, dass der Kaufvertrag im Falle einer Ablehnung des Kaufs durch die Bürgerversammlung entschädigungslos dahinfällt.

Mit Zustimmung der Bürgerschaft erfolgt im Nachgang zur Bürgerversammlung die Eigentumsübertragung an die Gemeinde Mörschwil.

Das Grundstück würde im Finanzvermögen gehalten werden, da es nicht unmittelbar der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dient.

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