Wie die Gemeinde Mörschwil berichtet, können Stimmberechtigte nach vorheriger Registration ab der Abstimmung vom 9. Juni 2024 erstmals elektronisch wählen.
Gemeinde Mörschwil. - nau.ch
Ad

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Mörschwil können ab der Abstimmung vom 9. Juni 2024 erstmals elektronisch abstimmen und wählen.

Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung erforderlich.

Interessierte Personen können sich unter dem auf der Gemeindewebseite publizierten Link informieren und ab 27. Februar 2024 registrieren.

Anmeldung acht Wochen vor der Wahl

Den Stimmberechtigten, die sich für E-Voting angemeldet haben, wird künftig bei jedem Urnengang das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe wie auch für die bisherigen Kanäle (brieflich und Urne) zugesendet.

An- und Abmeldungen sind jederzeit möglich und werden berücksichtigt, wenn sie spätestens acht Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag vorgenommen werden.

Voraussetzungen für die Anmeldung

Für die Anmeldung benötigen die Stimmberechtigten ihre AHV-Nummer. Diese finden sie beispielsweise auf ihrer Krankenversicherungskarte.

Das Anmeldeverfahren für E-Voting in der Gemeinde Mörschwil eröffnet am 27. Februar 2024.

Ab diesem Datum können sich Stimmberechtigte aus der Gemeinde Mörschwil für E-Voting anmelden.

Die Anzahl von Anmeldungen ist limitiert und die Anmeldemöglichkeit wird gesperrt, sobald 30 Prozent des Elektorats erreicht werden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

AbstimmungAHVMörschwilE-Voting