Ausbau Hohrietersträsschen

Das Hohrietersträsschen muss ausgebaut und verlängert werden. Dazu liegen der Teilstrassen- und Landerwerbsplan und die Projektpläne öffentlich auf.

Gemeinderat
Der Gemeinderat von Hünenberg will nach dem Nein zur Ortsplanungsrevision an der Urne die Beweggründe der Stimmberechtigten ermitteln. (Symbolbild) - keystone

Der Gemeinderat genehmigte am 30. Juni 2020 für den Ausbau des Hohrietersträsschens folgende Pläne:

– Teilstrassenplan

– Landerwerbsplan

– Strassenbauprojekt

Die Pläne liegen im Sinn von Art. 39 ff. Strassengesetz (sGS 732.1) während dreissig Tagen, d.h. vom 28. August 2020 bis 28. September 2020 im Gemeindehaus (Bauverwaltung, Erdgeschoss) öffentlich auf.

Gegen die Pläne kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Rorschacherberg, Goldacherstrasse 67, 9404 Rorschacherberg, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartun kann (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege; sGS 951.1; abgekürzt VRP). Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten (Art. 48 Abs. 1 VRP).

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