Wie die Gemeinde Rorschacherberg mitteilt, können sich die Stimmberechtigte nun für das E-Voting anmelden. Brief- oder Urnenabstimmungen bleiben weiter möglich.
Aussicht über den Bodensee beim Rorschacherberg.
Aussicht über den Bodensee beim Rorschacherberg. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung nötig, die nur wenige Klicks erfordert.

Interessierte Personen können sich online informieren und registrieren.

Den Stimmberechtigten, die sich für E-Voting angemeldet haben, wird künftig bei jedem Urnengang das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe wie auch für die bisherigen Kanäle (brieflich und Urne) zugesendet.

Damit besteht trotz Anmeldung für E-Voting weiterhin die Möglichkeit, brieflich oder an der Urne abzustimmen.

Die grüne Linie macht den Unterschied

Eine grüne Linie im Fenster des Zustellkuverts zeigt der Gemeinde an, ob sich die stimmberechtigte Person für E-Voting angemeldet hat.

Sämtliche E-Voting-Kuverts werden von der Gemeinde gescannt (QR-Code) und dadurch geprüft, ob die Person bereits elektronisch abgestimmt hat.

So kann sichergestellt werden, dass niemand doppelt abstimmen kann.

An- und Abmeldungen sind jederzeit möglich und werden berücksichtigt, wenn sie spätestens acht Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag vorgenommen werden.

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