Anmeldung für E-Voting bis Januar 2026
Für die elektronische Stimmabgabe am eidgenössischen Abstimmungstermin vom 8. März 2026 ist eine Anmeldung für E-Voting bis zum 11. Januar 2026 erforderlich.

Wie die Gemeinde Zuzwil SG schreibt, haben die Stimmberechtigten der die Möglichkeit auch elektronisch abzustimmen und zu wählen. Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung für E-Voting ist einfach und mit wenigen Klicks erledigt.
Wer sich für E-Voting registriert, erhält künftig bei jedem Urnengang das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe als auch für die bisherigen Kanäle (brieflich und an der Urne).
Wer E‑Voting nutzen will, muss sich einmalig dafür anmelden. Der Kanton stellt dafür ein Anmeldeverfahren zur Verfügung. Die Stimmberechtigten können sich mit wenigen Klicks selbständig an- und auch wieder abmelden.
Wer sich als E-Voter für den eidgenössischen Abstimmungstermin vom 8. März 2026, registrieren möchte, kann dies bis 11. Januar 2026 machen. Bei Verpassen der Frist, mit insgesamt sieben Vorlagen, erfolgt die Registrierung erst für den übernächsten Urnengang. Alle Informationen zum Anmeldeverfahren sind auf der Webseite der Gemeinde abrufbar.










