Stadt Romanshorn sucht Lösungen für Hundebadestrand
Wie die Stadt Romanshorn berichtet, prüft die Stadt nach dem negativen Entscheid des Kantons zum Hundebadestrand Optionen für das weitere Vorgehen.

Der Kanton hatte das Konzessionsgesuch der Stadt nach Einsprachen aus der Bevölkerung abgewiesen und dies mit der Leinenpflicht in Parkanlagen gemäss kantonalem Hundegesetz begründet.
Das Provisorium zwischen Seebad, Minigolfanlage und Seepark wurde unterdessen zurückgebaut.
Der Stadtrat bedauert den Entscheid. Da der Hundebadestrand bei den Tierhaltenden ein Bedürfnis ist, werden neue Lösungen für das Anliegen gesucht.