Wie die Gemeinde Sommeri mitteilt, muss die Rechnung über die Hundesteuer bis 30. April 2023 beglichen werden. Sämtliche Änderungen sind ebenfalls zu melden.
Hund
Schatten eines Hundes. (Symbolbild) - dpa
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Im März wird allen Hundehaltern die Rechnung für die Hundesteuer 2023 zugestellt. Die Hundesteuerrechnung ist bis spätestens 30. April 2023 zu begleichen.

Sie beträgt 90 Franken für den ersten und 150 Franken für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt. Alle Hunde, die fünf Monate und älter sind, unterstehen der Steuerpflicht.

Bitte Registrierungspflicht und Änderungsmeldepflicht beachten

Hunde müssen spätestens drei Monate nach ihrer Geburt mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden.

Die Nummer des Mikrochips sowie die Kennzeichnungsdaten müssen von einem Tierarzt oder einer Tierärztin in der Datenbank AMICUS eingetragen werden.

Bei Änderungen der registrierten Daten, oder falls man das Tier nicht mehr besitzt muss dies auf der Gemeindeverwaltung gemeldet werden.

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