Der Kanton Thurgau will eine Einbürgerung für nichtig erklären

Das Thurgauer Departement für Justiz und Sicherheit bereitet ein Verfahren zur «Nichtigerklärung» einer Einbürgerung vor. Ein Mann erhielt trotz eines gegen ihn laufenden Strafverfahrens die Schweizer Staatsbürgerschaft.

Der Kanton Thurgau prüft die «Nichtigerklärung» einer Einbürgerung. (Symbolbild)
Der Kanton Thurgau prüft die «Nichtigerklärung» einer Einbürgerung. (Symbolbild) - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Der Kanton könne eine Einbürgerung für nichtig erklären, wenn während des Verfahrens Tatsachen verheimlicht worden seien, erklärte die Thurgauer Justizdirektorin Ruth Faller Graf (SP) am Mittwoch anlässlich einer Fragestunde im Thurgauer Kantonsparlament.

Die Gemeinde Sirnach TG bürgerte einen Mann ein, ohne über Informationen zu einem Strafverfahren gegen ihn verfügt zu haben. Gegenüber der «Thurgauer Zeitung» erklärte Gemeindepräsident Beat Schwarz (parteilos) später, der damalige Gemeinderat habe keine Kenntnis davon gehabt, dass dem Einbürgerungskandidaten schwere Straftaten vorgeworfen wurden. Im Zusammenhang mit dem fehlenden Informationsfluss sprach der Kanton gegenüber der Zeitung von einem «internen Versäumnis».

Gemäss der «Thurgauer Zeitung» wurde der Mann inzwischen wegen sexueller Nötigung und Freiheitsberaubung erstinstanzlich verurteilt.

Kommentare

User #3512 (nicht angemeldet)

Problem ist dass zum Zeitpunkt des Antrages kein Rechtskräftiges Urteil vorhanden war ( laufendes Verfahren)...Wahrscheinlich Präzetendz, das heisst es muss Grundsatz/Rechtsrntscheid getroffen werden. Da ist Gesetz auslegegung aufs Materielle Beschränkt....Wen man nicht die Anarchie ausrufen will wird es leider schierig Juristisch gesehen dies Rechtsstaatlich in den Einbürgerungsantrag rein zunehmen...Verzögern könnte man den Antrag auch nicht so lang und für Eilantrag gibt es auch keine Begründung weil keine reale Not zur Rechtfertigung vorliegt... Das er dies bei Antrag vorlegen hätte müssen, ist leider auch leicht auszuhebeln da Urteil noch nicht Rechtskräftig war....Im moment sehe ich da leider keine möglichkeit was man da Rechtstaatlich/Gesetz machen könnte...

User #8568 (nicht angemeldet)

Das kann nur passieren, wenn man sich nur auf den zu einbürgenden Kanton aber den Informationsfluss nicht auf andere Kantone bezieht. Soweit mir bekannt ist, gibt es nur in dem Kanton einen Strafregistereintrag, wo der zu Integrierende entweder die Straftat begangen oder in diesem Kanton gerade gewohnt hat, wo der Eintrag somit leider keine übergreifende Funktion hat, wo man dies ändern sollte, indem die Kantone vor einer Einbürgerungen untereinander kommunizieren, wo sich der/ die zu einbürgende Kanton/Gemeinde erkundigen und auch eine entsprechende Auskunft erhalten können sollte.

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