Wie die Stadt Romanshorn mitteilt, kann sich die Bevölkerung bis 30. November 2022 zur Teilzonenänderung für den Neubau der Mehrzweckhalle äussern.
Wiese am Rande von Romanshorn
Die Parzelle – hier soll die geplante Mehrzweckhalle stehen. - Stadt Romanshorn
Ad

Betroffen ist die Parzelle mit der Nummer 824 im Gebiet Bach zwischen der Kreuzlingerstrasse und dem bestehenden Bildungs- und Bewegungscampus.

Auf diesen Standort hatte sich die Stadt 2016 zusammen mit der Primar- und Sekundarschule geeinigt und das Grundstück 2019 vorsorglich gesichert.

Argumente dafür waren unter anderem die Verkehrserschliessung und der Bezug zu den bestehenden Aussensportanlagen.

Neubau wäre an diesem Standort möglich

Parallel zur Standortevaluation erfolgte die Überarbeitung des Zonenplans.

Bereits im Rahmen dieser Revision war klar, dass kurz- bis mittelfristig die Erstellung einer neuen Mehrzweckhalle an diesem Standort möglich wäre.

Hingegen wurde eine vorsorgliche Umzonung als unzweckmässig erachtet und wäre mit erheblichen finanziellen Folgen verbunden gewesen.

Die Konkretisierung des Projekts «Schärenkreuzer» mit der Volksabstimmung voraussichtlich am 18. Juni 2023 lässt eine Teilzonenplanänderung nun als sinnvoll erscheinen.

Bau erst nach Ortsplanungsrevision

Vorgesehen am betreffenden Standort ist die Überführung der zugrunde liegenden Wohnzone W3 und der Wohn- und Arbeitszone WA3 in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen.

Die Planung beruht auf der zukünftigen Rechtsgrundlage beziehungsweise dem neuen Zonenplan.

Das bedeutet, dass eine Baubewilligung für die Mehrzweckhalle erst mit oder nach der Inkraftsetzung der Ortsplanungsrevision möglich ist.

Dessen ungeachtet soll die Umzonung den regulären Verfahrensweg nehmen.

Geplante Weiterführung der Weitenzelgstrasse wird geändert

Entlang des nördlichen Planungsgebiets verläuft der 2007 bis 2009 offengelegte und renaturierte Dorfbach. Im Rahmen dieses Dorfbachprojekts wurden zur Sicherung des Gewässerraums im Baulinienplan «Mittlerer Bachweg und teilweise Ausserkraftsetzung Verkehrslinienplan Weitenzelg» Baulinien für Bauten und Anlagen erlassen.

Ebenfalls wurde in der Vergangenheit der Raumbedarf für den Dorfbach behördenverbindlich festgelegt.

Im «Verkehrslinienplan Weitenzelg» ist die Weiterführung der von Südwesten kommenden Weitenzelgstrasse in einer Kurve zur Kreuzlingerstrasse angedacht.

Diese Weiterführung wird mit der geplanten Umzonung und der Erstellung einer Mehrzweckhalle obsolet und wird geändert.

Änderung der angedachten Buslinie

Die angedachte Baulinie endet bei der Parzelle 828 im Westen und wird nach Osten über die Parzellen 827, 828 und 824 aufgehoben.

Eine allfällige Erschliessung der Parzelle Nummer 827 über die Weitenzelgstrasse ist immer noch möglich.

Die Fläche der Umzonung beträgt 10'602 Quadratmeter, wobei 6715 Quadratmeter aus der Wohn- und Arbeitszone WA3 und 3887 Quadratmeter aus der Wohnzone W3 überführt werden.

Mitwirkung startet am 28. Oktober 2022

Zudem soll der nicht benötigte Wendeplatz am Gotthelfweg aus dem Plan entfernt werden.

Die öffentliche Mitwirkung dauert vom 28. Oktober bis zum 30. November 2022. Die Unterlagen können bei der Bauverwaltung Romanshorn eingesehen werden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Romanshorn