Wie die Gemeinde Aesch BL mitteilt, sind Gartenbesitzer aufgefordert, zur Unfallverhütung beizutragen, indem sie ihre Pflanzen vorschriftsgemäss zurückstutzen.
Das Schloss Aesch (Blarer Schloss) und heute die Gemeindeverwaltung. - Aesch (BL)
Das Schloss Aesch (Blarer Schloss) und heute die Gemeindeverwaltung. - Aesch (BL) - Nau.ch / Werner Rolli
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Im Frühling spriesst die Natur – so auch die Blätter, Äste und Zweige von Büschen, Bäumen und Grünhecken.

Um die Verkehrssicherheit und das ungestörte Vorbeigehen oder Vorbeifahren sicherzustellen, müssen überhängende Äste und Zweige entsprechend zurückgeschnitten werden.

Insbesondere darf die Wirkung der öffentlichen Beleuchtung sowie die Sicht auf Strassensignale, Strassentafeln und Hausnummern nicht beeinträchtigt sein.

Äste dürfen die Fahrbahn erst ab einer Höhe von mindestens 4,5 Meter und das Trottoir erst ab mindestens 2,5 Meter überragen.

Korrekte Gartenpflege sorgt für Verkehrssicherheit

Weitere Informationen bieten das Merkblatt «Büsche und Sträucher im Strassenbereich» sowie das «Strassenreglement» auf der Webseite der Gemeinde.

Alle Verantwortlichen werden im Interesse der Verkehrssicherheit und der Unfallverhütung gebeten, ihre Gartenanlage zu kontrollieren und entsprechend zu pflegen.

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