Die Gemeinde Reinach BL erinnert, dass die Steuern bis zum 30. September 2021 einzuzahlen sind. Bei fristgerechter Zahlung fallen keine Fälligkeitszinsen an.
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Ein Mann füllt seine Steuererklärung aus. (Symbolbild) - keystone
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Wie die Gemeinde Reinach BL mitteilt, werden Steuerpflichtigen daran erinnert, die Steuern für das laufende Jahr bis Ende September einzuzahlen.

Es werden keine Fälligkeitszinsen erhoben, wenn die Vorausrechnung fristgerecht bis am 30. September 2021 und der Differenzbetrag spätestens 30 Tage nach der definitiven Rechnungsstellung bezahlt werden.

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