Hinterbliebene stellen Anträge im Baselbieter Femizid-Prozess

Keystone-SDA
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Muttenz,

Die Angehörigen der getöteten Ehefrau und Mutter haben am Dienstag beim Baselbieter Femizid-Prozess Anträge auf Genugtuungen gestellt. Die Anwältinnen der Hinterbliebenen kritisierten den wegen Mordes beschuldigten Familienvater wegen fehlender Reue und Einsicht.

Strafjustizzentrum Muttenz
Der Prozess findet im Strafjustizzentrum Muttenz statt. - keystone

Anwältin Jessica Baltzer vertrat vor dem Strafgericht in Muttenz BL die beiden kleinen Kinder als Privatklägerschaft. Sie forderte eine Genugtuung von je 100'000 Franken. Die beiden Kinder wurden in ihrer psychischen Integrität schwer getroffen und werden voraussichtlich noch mehrere Jahre auf Therapien angewiesen sein, wie Baltzer sagte. «Sie werden ihr Leben lang damit zu kämpfen haben».

Der Beschuldigte habe, nachdem er im Februar 2024 in Binningen BL seine Frau getötet hatte, die Kinder von der Kita abgeholt und mit ihnen ein Restaurant aufgesucht, «als ob nichts gewesen» wäre. Die Reuebekundungen des Vaters vom Vortag klängen wie «auswendig gelernt». Wenn ihm die Kinder wirklich so wichtig wären, würde er zugeben, was wirklich passiert ist, wie Baltzer weiter sagte. Am ersten Prozesstag hatte der Beschuldigte ein Notwehr- und Panik-Szenario beschrieben, was die Staatsanwaltschaft bestreitet.

Die Anwältin der Familie, Anina Hofer, stellte Anträge auf Genugtuungen von insgesamt 280'000 Franken für die Eltern und die Schwester der Verstorbenen. Zudem forderte sie eine Entschädigung von 21'000 Franken für die Mutter, die auch auf therapeutische Behandlung angewiesen ist.

Auch Hofer kritisierte die Schilderungen des Beschuldigten vom Vortag. Er stelle sich als «perfekter Ehemann und Vater» dar, schwärme von seiner Frau, nur um im nächsten Moment «umzuschwenken» und sie zu kritisieren. Hofer folgte der Staatsanwaltschaft und sagte, dass es keine Hinweise darauf gebe, dass die häusliche Gewalt von der Frau ausging. Der Beschuldigte habe sich nicht richtig entschuldigt. Mit seinem Geldangebot habe er sich selbst in ein gutes Licht stellen wollen, sagte die Anwältin weiter.

Hofer erwähnte auch, dass der Vater des Opfers auf die Tat aufmerksam wurde, als er im Einfamilienhaus auf die Leichenteile stiess. «Es gibt wohl keine schlimmere Art und Weise, vom Tod der Tochter zu erfahren».

Es folgt das Plädoyer der Verteidigung. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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