Lernschwimmbecken soll langfristig gesichert werden
Die Gemeinde Aesch BL will das Lernschwimmbecken im Rahmen einer Sondervorlage erhalten und reagiert damit auf Petition und Gemeindeantrag.

Der Gemeinderat plant eine Sondervorlage zuhanden der Gemeindeversammlung, in der das Lernschwimmbecken fester Bestandteil ist, berichtet die Gemeinde Aesch BL. An der Gemeindeversammlung (GV) vom 09. Dezember 2024 wurde der Antrag «Das Lernschwimmbecken muss bleiben» gemäss §68 im kantonalen Gemeindegesetz (Selbständige Anträge von Stimmberechtigten) vom Gemeinderat entgegengenommen.
Inzwischen wurde ausserdem eine Petition «Das Lernschwimmbecken muss bleiben – Keine Sparübung auf Kosten der Sicherheit der Schulkinder» mit 1875 Unterzeichnenden überreicht, in welcher der Fortbestand des Lernschwimmbeckens im Schützenmattschulhaus Aesch verlangt wird.
An der gestrigen GV vom 19. Juni 2025 hat der Gemeinderat Aesch im Traktandum «Anträge» darüber informiert, dass eine Sondervorlage für die Gemeindeversammlung ausgearbeitet wird (voraussichtlich für das Jahr 2028), in der das Lernschwimmbecken fester Bestandteil ist.