Die grossen Schneemengen Mitte Januar haben für einen kurzen Zeitraum den Strassenverkehr zum Erliegen gebracht.
Winterdienst in Rupperswil leistet eine sehr gute Arbeit. - Keystone
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Die grossen Schneemengen Mitte Januar haben für einen kurzen Zeitraum den Strassenverkehr zum Erliegen gebracht. Zahlreiche Bäume, die unter der Schneelast zusammenbrachen, erschwerten die Räumungsarbeiten erheblich und sorgten bei den Räumungsdiensten für eine zusätzliche Gefahr.

Feuerwehrangehörige, Zivilschutzangehörige, Forstmitarbeitende und Mitarbeitende des Technischen Betriebes standen am Wochenende rund um die Uhr im Einsatz, währenddessen vor allem die jüngeren Generationen die ungewohnt grossen Schneemassen genossen. Ganz nach dem Motto: Des einen Freud, des anderen Leid. Allen Räumungsdiensten gilt ein grosser Dank.

Die Mitarbeitenden des Technischen Betriebes und die Fahrer der Räumungsfahrzeuge sind bestrebt, die Schneeräumung im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden möglichst rasch zu erledigen. Bitte beachten Sie folgende Punkte:

- Auf öffentlichen Strassen und Plätzen abgestellte Motorfahrzeuge können die Winterdienstarbeiten massgeblich behindern. Es besteht die Gefahr der Beschädigung von Fahrzeugen durch Winterdienstgeräte oder durch den aus dem Strassenraum geräumten Schnee. Die Autobesitzer werden deshalb dringend gebeten, bei Schneefall oder Gefahr der Glatteisbildung ihre Fahrzeuge in ihren Garagen unterzubringen oder auf ihren Hausvorplätzen abzustellen. Dadurch können die Räumungsarbeiten nicht nur wesentlich rascher ausgeführt, sondern auch Schäden an parkierenden Autos vermieden werden.

- Die Schneeräumung auf privaten Haus- oder Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer oder Mieter der betreffenden Objekte. Diese sind als Werkseigentümer verpflichtet, den gefahrenlosen Zugang zu ihren Liegenschaften sicherzustellen.

- Es ist untersagt, den von Privatgrundstücken weggeräumten Schnee auf öffentlichem Grund abzulagern. Wichtig ist auch zu wissen, dass Grundeigentümer den auf ihre Grundstücke verschobenen «Gemeinde- und Staatsschnee» zu akzeptieren haben. Bitte schützen Sie auch Ihre Pflanzungen oder Einfriedigungen. Diesbezüglich besteht kein Anspruch darauf, dass dieser Schnee vom Gemeindewesen beseitigt wird oder allfällige Schäden erstattet werden.

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