Die Gemeinde Unterkulm bittet alle Hunterhalter sich an die Leinenpflicht für Hunde im Wald zu halten.
Waldspaziergang
Leinenpflicht für Hunde. - Foto-Rabe / Pixabay
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Während der Setzzeit und Aufzucht der Rehkitze besteht gemäss der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau (Jagdverordnung des Kantons Aargau, AJSV) eine Leinenpflicht für sämtliche Hunderassen.

Unter § 21 dieser Verordnung wird dies wie folgt umschrieben: Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.

Der Gemeinderat und der Jagdverein danken den Hundehalterinnen und -haltern für die Einhaltung dieser Bestimmungen.

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