Wie die Gemeinde Menziken berichtet, sind Grundeigentümer an öffentlichen Strassen aufgerufen, bis 31. Oktober 2022 die Bepflanzung ordnungsgemäss zu kürzen.
Gemeindehaus in Menziken.
Gemeindehaus in Menziken. - Nau.ch
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Bäume, Hecken und Sträucher, die auf Gehwege und Strassen hinausragen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr. In das Lichtraumprofil ragende Bäume und Sträucher müssen regelmässig durch die Liegenschaftsbesitzer zurückgeschnitten werden.

Verkehrssignale, Strassenschilder und Strassenbeleuchtungen dürfen nie verdeckt sein. Die Sichtzonen bei Ausfahrten in öffentliche Strassen sind stets freizuhalten. Es gelten folgende Abstände: vom Strassenrand 60 Zentimeter, bei Fahrbahnen eine Mindesthöhe von 4,50 Metern, bei Gehwegen und Trottoirs Mindesthöhe 2,50 Meter.

Bäume, Hecken und Sträucher, welche bis 31. Oktober 2022 nicht zurückgeschnitten sind, werden auf Kosten der Besitzer zurückgeschnitten.

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