

In Oberkulm fanden stille Wahlen für 2022/2025 statt

Innerhalb der ordentlichen Anmeldefrist bis am Freitag, 13. August 2021, um 12 Uhr, sind folgende Anmeldungen eingegangen: für die Finanzkommission (5 Sitze) – 3 Kandidaten, für die Steuerkommission (3 Sitze) – 3 Kandidaten, Ersatzmitglied Steuerkommission (1 Sitz) – 1 Kandidat, Stimmzähler / Wahlbüro (2 Sitze) – 2 Kandidaten, Stimmzähler Ersatzmitglieder / Wahlbüro (4 Sitze) – 3 Kandidaten.
Falls weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten vorgeschlagen werden, als zu wählen sind, wird gemäss § 30a GPR eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt.
Innerhalb der Nachmeldefrist bis am Dienstag, den 24. August 2021, um 12 Uhr, sind folgende Anmeldungen eingegangen: Finanzkommission – 2 Kandidaten, Stimmzähler Ersatzmitglieder / Wahlbüro – 1 Kandidat.
Ordentliche Urnenwahl am 26. September 2021
Da die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, wurden die Vorgeschlagenen gestützt auf § 30a Abs. 2 GPR am 26. August 2021 vom Wahlbüro in stiller Wahl gewählt. Dadurch erübrigt sich für die genannten Behörden ein Urnenwahlgang.
Die ordentliche Urnenwahl für 5 Mitglieder des Gemeinderates, Gemeindeammann sowie Vizeammann findet am 26. September 2021 statt.
Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. GPR) gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung einer Wahl sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, dem Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.
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