In Leimbach AG finden eine Ergänzungswahl statt
Am 26. September 2021 findet die Ergänzungswahl eines Mitgliedes des Gemeinderates in Leimbach AG für die Amtsperiode 2022 bis 2025 statt.

Wie die Gemeinde Leimbach AG berichtet, sind für die Ergänzungswahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für die Amtsperiode 2022 bis 2025, welche nach den Regeln für den ersten Wahlgang durchzuführen ist, bis zum Ablauf der Anmeldefrist kein Kandidat angemeldet worden.
Gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen findet für die Mitglieder des Gemeinderates im ersten Wahlgang in jedem Fall eine Urnenwahl statt. Die Bevölkerung wird darauf hingewiesen, dass im ersten Wahlgang vom 26. September 2021 alle Stimmberechtigten der Gemeinde Leimbach wählbar sind und gültige Stimmen erhalten können.