Wie die Gemeinde Nebikon berichtet, ist seit dem 24. März 2022 das Feuermachen in Wäldern und Waldesnähe verboten.
Das Gemeindehaus Nebikon.
Das Gemeindehaus Nebikon. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald informiert, dass die anhaltende Trockenheit die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern weiter erhöht hat. Seit dem 24. März 2022 gilt die Gefahrenbeurteilung 3, was erhebliche Brandgefahr bedeutet.

Deshalb gilt im Kanton Luzern und deshalb in der Gemeinde Nebikon in Wald und Waldesnähe ein bedingtes Feuerverbot. Feuer wird nur auf fest eingerichteten Feuerstellen toleriert.

Weitere Informationen zur Waldbrandgefahreneinschätzung und Verhaltensregeln sind im Internet über die Webseite des Kantons Luzern Landwirtschaft und Wald (lawa) abrufbar. Bei Fragen / Unklarheiten kann die Dienststelle Landwirtschaft und Wald über die Hotline erreicht werden.

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