Wie die Gemeinde Brittnau informiert, erhält die Gemeinde 2023 aus den unterschiedlichen Finanzausgleichskomponenten einen Beitrag von total 603’500 Franken.
Die Kirche der Gemeinde Brittnau.
Die Kirche der Gemeinde Brittnau. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Das Ergebnis 2023 wird massgeblich beeinflusst durch Mindererträge im Bereich «Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung» und ein weiterer Minderertrag im Bereich «Bildung».

Ebenfalls beeinflussen Mehraufwendungen im Bereich «Verkehr und Nachrichtenübermittlung» (vermehrter Gemeindestrassenunterhalt) das Budget.

Im Bereich «Volkswirtschaft» hat die Gemeinde fortan Leistungen aus dem Bereich Forstwirtschaft der Ortsbürgergemeinde zu übernehmen.

Diese neue öffentliche Aufgabe wird mit einem separaten Traktandum an der Gemeindeversammlung vom 16. November 2022 behandelt.

Mehr Geld für die Gemeinde im Jahr 2023

Im Wissen, dass es sich beim Restbudget aufwandseitig grösstenteils um zweckgebundene Ausgaben handelt, die nicht beeinflusst werden können, ergibt sich das Budgetergebnis auf den errechneten Grundlagen.

Das Eigenkapital der Einwohnergemeinde beläuft sich auf über 22 Millionen Franken per 31. Dezember 2021 und wird bei einem Defizit der Erfolgsrechnung herangezogen.

Gemäss Mitteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres erhält die Gemeinde Brittnau aus den unterschiedlichen Finanzausgleichskomponenten einen Beitrag von total 603’500 Franken.

Dies sind 33’800 Franken mehr als im Jahr 2022.

Auf Gebührenanpassung wird verzichtet

Die Berechnung des Finanzausgleichs basiert jeweils auf den Durchschnittszahlen der drei vorhergehenden Jahre. Die Ausgleichszahlung variiert deshalb von Jahr zu Jahr.

Das Budget der Spezialfinanzierung Wasserwerk schliesst mit einem positiven Ergebnis ab. Die Abwasserbeseitigung weist einen Aufwandüberschuss aus.

Im Hinblick auf die im mehrjährigen Finanzplan budgetierten Investitionen wird auf eine Gebührenanpassung in beiden Werken vorläufig verzichtet.

Die Abfallwirtschaft weist einen Aufwandüberschuss aus.

Finanzierungsfehlbetrag muss fremdfinanziert werden

Die geplanten Veränderungen bei den Gebühren in der Grüngutbewirtschaftung werden an der Gemeindeversammlung vom 16. November 2022 traktandiert.

Die geplanten Nettoinvestitionen der Einwohnergemeinde ohne Spezialfinanzierungen belaufen sich auf rund 2'318'000 Franken (Planungskredit Neubau Werkhof, Sanierung Schulhausplatz, Sanierung Liegenschaft Uferweg, Sanierung Kantons- und Gemeindestrassen).

Bei einer Selbstfinanzierung von 629'900 Franken ergibt dies ein Finanzierungsfehlbetrag von knapp 1'700'000 Franken. Dieser Betrag muss fremdfinanziert werden.

Beim Wasserwerk stehen Nettoinvestitionen von 545'000 Franken und bei der Abwasserbeseitigung von 410'000 Franken an.

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