Die Gemeinden Regensdorf und Erlenbach haben vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich ihre Forderungen erfolgreich gegen den Kanton Zürich durchgesetzt.
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Hinzu kommen eine Geldstrafe, eine Busse sowie Gerichts- und Untersuchungskosten in der Höhe von über 30'000 Franken. (Symbolbild) - Pixabay
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Die Gemeinden Erlenbach und Regensdorf konnten nach einem über vierjährigem Verfahren in dritter Instanz vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich ihre Forderungsansprüche erfolgreich gegen den Kanton Zürich durchsetzen.

Der Kanton Zürich wurde dabei verpflichtet, der Gemeinde Regensdorf einen Betrag in der Höhe von 4'221'464,28 Franken zuzüglich Zins von 5 Prozent ab 4. Juli 2018 zu bezahlen. Die Gemeinde Erlenbach erhält einen Betrag in der Höhe von 1'132'026,55 Franken zuzüglich Zins von 5 Prozent ab 4. Juli 2018.

Wie kam es zu diesem Entscheid

Gegenstand der beiden parallel geführten Gerichtsverfahren bilden Rückforderungen der Gemeinden Erlenbach und Regensdorf für bezahlte Versorgertaxen, welche bei der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Heimen von den beiden Gemeinden finanziert worden waren.

Das Bundesgericht hat in zwei Leitentscheiden im Jahr 2016 bestimmt, dass anstelle der Gemeinden der Kanton Zürich für diese Kosten aufkommen müsse. Die Gemeinden im Kanton Zürich sahen sich daher in der Pflicht, die bereits bezahlten Versorgertaxen vom Kanton Zürich zurückzufordern.

Die Gemeinden Regensdorf und Erlenbach haben sich in der Folge in Absprache mit dem Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich (GPV) und dem Kanton bereit erklärt, gegen den Kanton Zürich Pilotverfahren zu führen und die für die Jahre 2006 bis 2016 bezahlten Versorgertaxen vom Kanton Zürich zurückzufordern.

Das Verwaltungsgericht hat die Begehren der Gemeinden Regensdorf und Erlenbach mit jeweiligem Urteil vom 28. März 2022 vollumfänglich gutgeheissen. Die vom Kanton geltend gemachten Einwände gegen die erhobenen Klagen wies das Verwaltungsgericht entsprechend in vollem Umfang ab.

Erleichterung bei den Gemeindepräsidenten

Sascha D. Patak, Gemeindepräsident Erlenbach, teilt mit, dass das Urteil ein grosser Erfolg für die Gemeinden im Kanton Zürich ist. Die lange Verfahrensdauer hat viel Geduld und Durchhaltewillen von den Gemeinden abverlangt. Umso erfreulicher ist das klare Verdikt des Verwaltungsgerichts zugunsten der Gemeinden.

Und Max Walter, Gemeindepräsident Regensdorf, ergänzt, dass sich der grosse Einsatz und die Ausdauer ausbezahlt haben. Die Urteile sind eindeutig und zeigen unmissverständlich auf, dass es nicht in Ordnung war, wie der Kanton mit den Gemeinden in dieser Angelegenheit umgegangen ist.

Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Es ist offen, ob der Kanton angesichts diverser für ihn ungünstiger Präjudizien überhaupt eine Beschwerde ans Bundesgericht ergreifen wird.

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