Wie die Gemeinde Regensdorf mitteilt, wird das Rabattreglement für externe Kinderbetreuung gemäss dem Gemeinderatsbeschluss vom 17. Januar 2023 revidiert.
Die Gemeindeverwaltung Regensdorf.
Die Gemeindeverwaltung Regensdorf. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die neuen Rabattstufen berücksichtigen eine allgemeine Teuerung von 2,5 Prozent. Zusätzlich wurde die Einkommensgrenze für eine Rabattberechtigung erhöht.

Die vollständigen Unterlagen liegen ab Publikationsdatum während der üblichen Schalteröffnungszeiten bei der Abteilung Gesellschaft und Gesundheit zur Einsicht bereit und sind auf der Webseite der Gemeinde abrufbar.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, vom Tag der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich begründet beim Bezirksrat erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen.

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