Regensdorf

Regensdorf: Mitgliederwahl der Kirchenpflege Furttal

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Wie die Gemeinde Regensdorf mitteilt, ist nach Rücktritt eines Mitgliedes der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Furttal ein Nachfolger zu wählen.

Die Gemeindeverwaltung Regensdorf.
Die Gemeindeverwaltung Regensdorf. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Für das per 24. September 2023 zurückgetretene Mitglied der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Furttal ist ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022 bis 2026 zu wählen.

In Anwendung von Paragraf 49 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind die Wahlvorschläge bis spätestens am 31. Januar 2024 bei der Gemeinderatskanzlei Regensdorf einzureichen.

In die Kirchenpflege wählbar sind gemäss Artikel 20 Absatz zwei der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich Mitglieder der Landeskirche, die über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen und das 18. Altersjahr vollendet haben.

Vorschläge müssen von mindestens 15 Stimmberechtigten unterzeichnet sein

Gemäss Artikel sechs der Kirchgemeindeordnung der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Furttal sind auch Mitglieder der Landeskirche in die Kirchenpflege wählbar, die in der Kirchgemeinde über keinen politischen Wohnsitz verfügen.

Der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort beziehungsweise Staatsangehörigkeit auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein.

Stille Wahl beziehungsweise Urnenwahl

Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht.

Innert einer zweiten Frist von sieben Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert, zurückgezogen oder neue eingereicht werden.

Der Gemeinderat Regensdorf erklärt den Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss Paragraf 54 GPR erfüllt sind.

Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl durchgeführt.

Formulare für die Wahlvorschläge und Rekurs

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeinderatskanzlei Regensdorf erhältlich oder können von der Gemeindewebseite ausgedruckt werden.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Dielsdorf erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

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