Ablauf der Ruhezeit: Ausgewählte Gräber werden aufgehoben
Ab 9. November werden in Regensdorf nach Ablauf der Ruhezeit mehrere Gräber aufgehoben. Angehörige können Grabmäler und Pflanzen bis zum 8. November räumen.

Wie die Gemeinde Regensdorf informiert, werden nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit von mindestens 20 Jahren ab dem 9. November 2026 folgende Gräber aufgehoben: Auf dem Friedhof Dörndler betrifft dies die Urnen-Reihengräber Nr. 266 bis 292 sowie die Urnen-Nischen Nr. 404, 405, 409 und 412. Auf dem Friedhof Dorf werden die Familiengräber Nr. 406 und 409 aufgehoben.
Eine Verlängerung der Ruhefrist ist bei den Familien- und Kindergräbern seit dem 1. Januar 2024 möglich. Bei allen weiteren Gräbern besteht diese Möglichkeit nicht.
Bei der Aufhebung werden nur die Grabmale und Pflanzen entfernt. Die Gebeine und Urnen verbleiben unberührt in der Erde.
Die Angehörigen haben die Möglichkeit, Grabmäler und Pflanzen bis zum 8. November 2026 abzuräumen. Nach dieser Frist werden Grabsteine und Bepflanzungen ohne Entschädigungsanspruch oder Kostenfolge von der Gemeinde geräumt.









