2020 rammte ein westafrikanischer Häftling einem Mitinsassen nach einem Konflikt einen spitzen Gegenstand in den Hals. Nun wurde er verurteilt.
JVA Pöschwies
Ein Gang mit Zellen in der JVA Pöschwies. - Doris Signer/JuWe
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Häftling aus Guinea rammte einem Mitinsassen einen spitzen Gegenstand in den Hals.
  • Der Guineer wurde zu sechseinhalb Jahren Haft und zehn Jahren Landesverweis verurteilt.
  • Dem Opfer muss er weiterhin eine Genugtuung zahlen.

Am 17. Mai 2020 ereignete sich eine brutale Tat im Zellentrakt der Justizvollzugsanstalt Pöschwies, die von Überwachungskameras festgehalten wurde. Mehrere Häftlinge sammeln sich vor der Zelle eines Insassen aus Guinea, provozieren und verschwinden dann in seiner Zelle.

Der «Neuen Zürcher Zeitung» zufolge sieht man im Anschluss, wie sie die Zelle verlassen. Plötzlich stürmt der Guineer heraus, rennt einem der anderen Insassen hinterher und sticht ihm einen spitzen Gegenstand in den Hals. Beide Männer waren wegen Gewaltverbrechen inhaftiert.

Gerichtsprozess beginnt

Zu Beginn des Prozesses spielte das Gericht das Video erneut ab. Vier Männer sollten eigentlich vor Gericht erscheinen, darunter auch das Opfer des Angriffs. Doch einer blieb unentschuldigt fern, weshalb nur das Verfahren gegen den Guineer durchgeführt wurde.

Die Staatsanwältin bezeichnete die Tat des Afrikaners derweil als «klassischen Racheakt» und solle aus einem Konflikt bei einem Fussballspiel rühren. Sie beschrieb den Guineer als unberechenbar und machohaft: «Man sollte ihm besser nicht den Rücken zudrehen».

Verteidiger fordert Freispruch

Der Anwalt des Angeklagten forderte einen Freispruch für seinen Mandanten und präsentierte eine andere Version der Geschichte. Er behauptete, das Fussballspiel hätte nichts mit der Attacke zu tun gehabt. Stattdessen hätten mehrere Mithäftlinge einen Angriffsplan gegen den Guineer geschmiedet. Das spätere Opfer soll einer der Haupttreiber dieses Plans gewesen sein.

Deshalb habe der Westafrikaner aus Angst gehandelt und befürchtet, dass die anderen Häftlinge nochmals in seine Zelle kommen. Er könne sich jedoch nicht an die Tat erinnern, da er einen Filmriss haben soll. Dies schreibt die «NZZ».

Reaktion des Guineers «nicht entschuldbar»

Letztendlich kam das Gericht zu dem Schluss, dass der Guineer zwar von den Mithäftlingen bedrängt worden. Seine Reaktion sei aber nicht entschuldbar. «Wenn Sie einen Stich mit solcher Wucht ausführen, dann nehmen Sie tödliche Verletzungen in Kauf», sagte der Gerichtsvorsitzende.

Das Obergericht verurteilte ihn wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren. Ausserdem muss er eine Genugtuung an das Opfer zahlen und wird für zehn Jahre des Landes verwiesen. Der Angeklagte kann das Urteil vor dem Bundesgericht anfechten.

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