Das Baurekursgericht hat am 28. April 2022 im Wesentlichen der Gemeinde Regensdorf recht gegeben, entscheidet jedoch gegen den Bedarf einer Surfanlage.
Gemeindehaus Regensdorf.
Gemeindehaus Regensdorf. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Der Gemeinderat Regensdorf wird den Entscheid des Baurekursgerichts vom 28. April 2022 in Sachen Teilrevision, kommunale Nutzungsplanung, Erholungszonen Leematten und Wisacher beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich anfechten.

Der Gemeinderat hat zwar grundsätzlich positiv zur Kenntnis genommen, dass das Baurekursgericht mit seinem Entscheid das Vorgehen der Gemeinde in weiten Bereichen bestätigt hat.

Insbesondere hat das Baurekursgericht bestätigt, dass die Gemeinde mit dem regionalen Richtplaneintrag das richtige Verfahren gewählt hat. Ebenfalls hat das Baurekursgericht in seinem Entscheid anerkannt, dass die für das Projekt benötigten Fruchtfolgeflächen korrekt kompensiert werden können. Die Rekurse wurden in diesen Punkten vollumfänglich abgelehnt.

Öffentliches Interesse vorhanden

Nicht einverstanden ist der Gemeinderat jedoch mit der Auslegung des Baurekursgerichts zur Frage des öffentlichen Interesses an der geplanten polysportiven Sport- und Freizeitanlage.

Der Gemeinderat ist der Meinung, dass durchaus ein erhebliches, insbesondere demokratisch legitimiertes überwiegendes öffentliches Interesse an der von den Stimmbürgern beschlossenen Erholungszone und der damit geplanten Nutzung besteht.

Auch das Furttal, der Kanton und der Regierungsrat stehen hinter dem Projekt. Allein dies zeigt bereits deutlich auf, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht.

Das Projekt geniesst nicht nur einen grossen Rückhalt in der Bevölkerung der Gemeinde Regensdorf. Mit dem Eintrag in den regionalen Richtplan entspricht es auch einem ausgewiesenen Bedürfnis der gesamten Region Furttal.

Gemeinderat setzt sich weiter dafür ein

Darüber hinaus wurden das Projekt beziehungsweise dessen planungsrechtliche Grundlagen auch vom Kanton unter Mitwirkung der Baudirektion und der Volkswirtschaftsdirektion geprüft und durch den Gesamtregierungsrat genehmigt und die Richtplaneinträge dementsprechend rechtskräftig festgesetzt.

Alle diese ausgewiesen Fachexperten und Ämter, haben die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung und das Projekt Wave-up fundiert geprüft, haben eine umfassende Interessenabwägung vorgenommen und sind zu einem diametral anders gelagerten Ergebnis als das Baurekursgericht gekommen, nämlich. Es besteht ein öffentliches Interesse an der geplanten Freizeitanlage.

Der Gemeinderat hat sich daher entschieden, den Entscheid des Baurekursgerichts durch das Verwaltungsgericht überprüfen zu lassen und sich weiter mit Engagement für die geplante Anlage einzusetzen.

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