Bundesfeier wegen Trockenheit ohne Höhenfeuern
Wegen anhaltender Trockenheit und hoher Brandgefahr gilt in Regensdorf neu ein generelles Feuerverbot. Auch Feuerwerk bleibt untersagt.

Wie die Gemeinde Regensdorf mitteilt, hat der Gemeinderat aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der weiterhin hohen Brandgefahr gestützt auf § 18 der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz (VVB) ein generelles Feuerverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet erlassen.
Bereits seit dem 26. Juni 2026 gilt im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand ein vom Kanton Zürich verfügtes Feuerverbot. Zudem hat die Gemeinde Regensdorf das Abbrennen von Feuerwerk sowie das Entzünden von Höhenfeuern am 1. August 2026 untersagt.
Da sich die Trockenheitssituation seither nicht nachhaltig entspannt hat und weiterhin eine erhebliche Brandgefahr besteht, werden die Schutzmassnahmen ausgeweitet.
Ausnahmen und Konsequenzen
Vom Feuerverbot ausgenommen ist der Betrieb von Gas- und Elektrogrills, sofern diese auf einem nicht brennbaren Untergrund betrieben und jederzeit beaufsichtigt werden. Die Bevölkerung wird dringend gebeten, das Feuerverbot konsequent einzuhalten und durch verantwortungsbewusstes Verhalten mitzuhelfen, Personen-, Sach- und Umweltschäden zu verhindern.
Zuwiderhandlungen gegen diese Auflagen und das Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk werden polizeilich geahndet.










