Bassersdorf

    Bassersdorf ZH: Lärmendes Feuerwerk wird ganzjährig verboten

    Gemeinde Bassersdorf
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    Kloten,

    In Bassersdorf ZH haben am 27. September 2026 66,4 Prozent der Stimmenden die Initiative angenommen. Nichtlärmendes Feuerwerk bleibt weiterhin erlaubt.

    Bassersdorf ZH
    Im Dorfzentrum der Gemeinde Bassersdorf (Symbolbild) - Nau.ch / Miriam Danielsson

    Am Abstimmungssonntag vom 27. September 2026 haben sich die Stimmberechtigten von Bassersdorf für ein ganzjähriges Verbot von lärmendem Feuerwerk ausgesprochen. Bei einer Stimmbeteiligung von rund 45 Prozent lag der Ja-Anteil bei 66.4 Prozent.

    Mit der Annahme der Initiative wird das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk durch Private künftig ganzjährig verboten. Nichtlärmendes Feuerwerk bleibt weiterhin erlaubt. Feuerwerk an besonderen Veranstaltungen im öffentlichen Interesse kann weiterhin bewilligt werden.

    Als Nächstes folgen die notwendigen Anpassungen an der Polizeiverordnung und die weiteren Schritte zur Umsetzung der neuen Regelung.

    Der Gemeinderat dankt allen Stimmberechtigten für die Teilnahme an der Abstimmung.

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