Wie die Stadt Rapperswil-Jona mitteilt, hat die Bürgerschaft im Dezember 2022 einem Kredit für die Erweiterung des Friedhofs Frohbühl Jona zugestimmt.
Die Stadt Rapperswil-Jona im Kanton St.Gallen.
Die Stadt Rapperswil-Jona im Kanton St.Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Friedhof Frohbühl in Jona wird von der Bevölkerung sehr geschätzt, was die vielen positiven Rückmeldungen bei den Friedhofsgärtnern vor Ort und dem Bestattungsamt bestätigen.

Der Bedarf eines Friedhofs verändert sich im Laufe der Zeit jedoch stark.

Damit der künftige Bedarf an Bestattungsmöglichkeiten rechtzeitig zur Verfügung steht, bedarf es einer vorausschauenden Planung.

Vor diesem Hintergrund wurde ein Landschaftsarchitekturbüro mit der Erarbeitung eines Gesamtkonzepts für die künftige Friedhofsentwicklung beauftragt.

Mit der Erweiterung ist die Entwicklung des Friedhof Frohbühl gesichert

Die Belegungszahlen haben gezeigt, dass für Bestattungen kurz- und mittelfristig noch genügend Platz vorhanden ist.

Wie sich die Bestattungszahlen jedoch künftig entwickeln, ist aktuell schwierig abzuschätzen.

Mit der Erweiterung des bestehenden Friedhofs im südlichen Bereich kann deshalb die weitere Entwicklung des Friedhof Frohbühl gesichert und den Ansprüchen an künftige Bestattungsformen Rechnung getragen werden.

Zudem wird damit auch dem Anliegen der Bevölkerung nach mehr städtischen Grünräumen, das sich unter anderem im Mitwirkungsprozess zur Zentrumsentwicklung Jona gezeigt hat, Rechnung getragen.

Bereinigung planungsrechtlicher Rahmenbedingungen muss durchgeführt werden

Damit das Projekt umgesetzt werden kann, ist vorgängig eine Bereinigung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen notwendig.

Da der Zweck eines Friedhofs dem öffentlichen Interesse dient, sind diese in der Regel der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ZöBA) zugeordnet.

Das südlich angrenzende Grundstück Nummer 3742J für die Erweiterung befindet sich aktuell in der dreigeschossigen Wohnzone (W3).

Dieses soll mittels Teilzonenplans ebenfalls in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ZöBA) umgezont werden.

Wegführung zwischen Zwingli- und Tödistrasse soll umklassiert werden

Zudem wird Wegführung zwischen Zwingli- und Tödistrasse im Rahmen des Projekts leicht angepasst.

Aus diesem Grund muss dieser neu klassiert werden. Der heutige Weg dritter Klasse soll neu in einen Weg erster Klasse umklassiert werden.

Damit wird gemäss Strassengesetz des Kantons St. Gallen der Unterhalt und Betrieb durch die Stadt gesichert.

Die Umklassierung erfolgt mittels Teilstrassenplan. Beide Planungsinstrumente werden nach der Mitwirkung öffentlich aufgelegt.

Die Unterlagen werden öffentlich aufgelegt

Die Planungsinstrumente für die Mitwirkung liegen während 30 Tagen ab Dienstag, 15. August, bis Mittwoch, 13. September 2023, im Vorraum des Ressortsekretariats im zweiten Obergeschoss des Stadthauses zu den aktuellen Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung zur öffentlichen Einsicht auf.

Zudem können die Unterlagen Homepage der Stadt bis zum 13. September 2023 eingesehen werden und Stellungnahmen zum Teilzonen- und Teilstrassenplan eingereicht werden.

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