Datenschutz wird ab 2028 von externer Stelle betreut
Die Stadt Rapperswil-Jona schliesst sich per 2028 der Datenschutz-Fachstelle von St. Gallen an. Der Stadtrat reagiert damit auf die steigende Komplexität.

Wie die Stadt Rapperswil-Jona berichtet, schliesst sie sich per 1. Januar 2028 der Fachstelle für Datenschutz der Stadt St. Gallen an. Damit reagiert der Stadrat auf die steigende Komplexität der Datenschutzfragen infolge der Digitalisierung und nutzt künftig Synergien zwischen den beiden Städten.
Die Stadt St. Gallen betreibt eine etablierte und professionelle Fachstelle für Datenschutz. Der Stadtrat von Rapperswil-Jona hat beschlossen, sich dieser Fachstelle anzuschliessen und die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben sowie die fachliche Beratung im Bereich Datenschutz künftig dort wahrnehmen zu lassen. Damit kann die Stadt auf bestehendes Fachwissen zurückgreifen und muss keine zusätzlichen eigenen Strukturen aufbauen.
Eine Fachstelle für Datenschutz ist gesetzlich vorgeschrieben. Seit 2010 bezieht die Stadt, gemeinsam mit weiteren politischen Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Institutionen, diese Dienstleistung von einem privaten Anbieter.
Wachsende Anforderungen im Datenschutz
Der Stadtrat hat entschieden, die heutige Lösung noch bis Ende 2027 weiterzuführen. Per 1. Januar 2028 übernimmt dann die Fachstelle der Stadt St. Gallen die entsprechenden Aufgaben. Der Wechsel erfolgt damit geplant und ohne Unterbruch.
Das Grundangebot der Fachstelle für Datenschutz kostet die Stadt jährlich rund 18'300 Franken. Der Betrag setzt sich aus einem Sockelbeitrag, einem Beitrag pro Einwohnerin und Einwohner sowie einem Zuschlag für grössere Gemeinden zusammen. Zusätzliche Unterstützung im Bereich IT-Sicherheit wird nach Aufwand verrechnet.
Mit dem Anschluss an die bestehende Fachstelle stellt der Stadtrat sicher, dass die Stadt den wachsenden Anforderungen an den Datenschutz auch künftig gerecht wird. Gleichzeitig nutzt die Stadt bestehende Kompetenzen und stärkt die Zusammenarbeit mit der Stadt St. Gallen.
Die Vereinbarung überträgt eine Verwaltungsaufgabe an eine andere Gemeinde und untersteht deshalb dem fakultativen Referendum.






