Leinenpflicht im Wald während Brut- und Setzzeit
Der Stadtrat von Rapperswil-Jona will Hunde im Wald vom 1. April bis 31. Juli an die Leine nehmen. Der Nachtrag zum Polizeireglement liegt auf.

Wie die Stadt Rapperswil-Jona mitteilt, hat der Stadtrat den ersten Nachtrag zum Polizeireglement verabschiedet und zur Referendumsauflage freigegeben. Diese dauert vom 23. Januar bis 3. März 2026.
Kernpunkt des Nachtrags ist eine Leinenpflicht im Wald und am Waldrand jeweils vom 1. April bis 31. Juli. Diese Anpassung dient dem Schutz der Wildtiere während der sensiblen Brut- und Setzzeit.
Gerade in dieser Phase reagieren Jungtiere besonders empfindlich auf Störungen. Die Regelung soll ein rücksichtsvolles Miteinander im Wald ermöglichen und ist gleichlautend wie im Kanton Zürich, damit die Vorschriften mit den Nachbargemeinden übereinstimmen.
In der Vernehmlassung wurde zudem eine weitere Verschärfung gefordert: eine ganzjährige Leinenpflicht im Wald sowie zusätzliche Regeln im Siedlungsgebiet. Der Stadtrat verzichtet darauf. Aus seiner Sicht schützt die zeitlich begrenzte Leinenpflicht die Jung- und Wildtiere ausreichend.






