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Gericht kippt Entscheidung des Stadtrats Rapperswil-Jona

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Rapperswil-Jona,

Wie die Stadt Rapperswil-Jona mitteilt, hat das Verwaltungsgericht des Kantons eine Beschwerde gegen den Grundstückverkauf an die SinoSwiss gutgeheissen.

Die Stadtverwaltung Rapperswil-Jona.
Die Stadtverwaltung Rapperswil-Jona. - Nau.ch / Simone Imhof

Hanspeter Raetzo erhob gegen den Verkauf eines Grundstücks im Schachen an die SinoSwiss Technopark (Switzerland) AG durch die Stadt eine aufsichtsrechtliche Anzeige.

Hanspeter Raetzo machte geltend, die Stadt hätte den Landverkauf dem fakultativen Referendum unterstellen müssen.

Bis zur Revision der Gemeindeordnung konnte der Stadtrat in eigener Kompetenz Grundstücke im Wert von bis zu zwei Millionen Franken veräussern.

Massgebend war gemäss dem damals geltenden Anhang zwei zur Gemeindeordnung der amtliche Verkehrswert, nicht der effektive Verkaufspreis.

Der Stadtrat entschied gegen Referendum

Die Schätzungen des amtlichen Verkehrswerts für das Grundstück im Schachen beliefen sich auf einen Wert, der gemäss der damals geltenden Gemeindeordnung im Zuständigkeitsbereich des Stadtrates lag.

Der Stadtrat stellte sich deshalb auf den Standpunkt, dass das fakultative Referendum nicht zur Anwendung kommt.

Diese Auffassung wurde von der ersten Instanz, dem Departement des Innern, geschützt, indem der Anzeige von Hanspeter Raetzo keine Folge geleistet wurde.

Das Verwaltungsgericht hiess die Beschwerde gut

Hanspeter Raetzo hat gegen den Entscheid des Departements des Innern in der Folge beim Verwaltungsgericht Rechtsverweigerungsbeschwerde erhoben.

Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde mit Entscheid vom 4. Juli 2024 gutgeheissen.

Allerdings hat das Verwaltungsgericht inhaltlich nicht abschliessend entschieden, sondern den Fall an die Vorinstanz zurückgewiesen.

Der Entscheid kann angefochten werden

Die Grundlagen für die Feststellung des Grundstückschätzwerts seien ungenügend, und es sei eine unabhängige Schätzung vorzunehmen.

Zudem habe das Departement des Innern die aufsichtsrechtliche Anzeige nicht richtig behandelt.

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und könnte beim Bundesgericht angefochten werden.

Bis zu Klärung wird keine Baubewilligung erteilt

Aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichts St.Gallen, welches die Zuständigkeit des Stadtrates für den Verkauf des Grundstücks infrage stellt, muss der Stadtrat die offenen rechtlichen Fragen und die Auswirkungen dieses Urteils klären.

Der SinoSwiss Technopark (Switzerland) AG kann daher bis auf weiteres auch keine Baubewilligung erteilt werden.

Der Stadtrat wird über das weitere Vorgehen zu gegebener Zeit erneut informieren.

Kommentare

User #4760 (nicht angemeldet)

sehr gut, dass eine Beschwerde eingereicht wurde. Dem Stadtrat, explizit dem Präsidenten, muss genau auf die Finger geschaut werden.

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