Wie die Gemeinde Eschenbach meldet, werden auf den Friedhöfen Eschenbach, Goldingen, Walde und St.Gallenkappel nach Ablauf der Grabesruhe Gräber aufgehoben.
Eschenbach. - Nau.ch
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Die gesetzliche Grabesruhe läuft bei Erdbestattungen von Erwachsenen nach zwanzig Jahren, von Kindern nach fünfzehn Jahren und bei Urnenbeisetzungen nach zehn Jahren ab (Ausnahme Friedhof Goldingen ab 1. Januar 2008, zwanzig Jahre).

Auf dem Friedhof Eschenbach werden Erdbestattungen der ersten Reihe von Mai 2003 bis Juli 2004, die erste Reihe Urnengräber von März 2013 bis August 2014 und Urnenwände von Juli 2013 bis Mai 2014 aufgehoben.

Auf dem Friedhof Goldingen sind Erdbestattungen von März 2003 bis März 2004 vorgesehen.

Auf dem Friedhof St.Gallenkappel müssen Erdbestattungen von Oktober 2003 bis März 2004 sowie Urnengräber von Februar 2013 bis November 2013 und eine Urnennische aus dem Januar 2014 geräumt werden.

Zeitrahmen für Räumung durch die Angehörigen bekannt gegeben

Am Friedhof Walde sind Erdbestattungen aus dem Dezember 2003 zu räumen.

Die Räumung durch die Angehörigen ist in Eschenbach für den Zeitraum zwischen dem 2. bis 8. September 2024 geplant.

In Goldingen wird sie zwischen dem 15. bis 21. April 2024 stattfinden, während in St.Gallenkappel und Walde die Räumung für den Zeitraum zwischen dem 1. bis 7. April 2024 geplant ist.

Räumung nicht entfernter Grabsteine

Nicht wegzunehmen sind die Granitstellriemen und die Schrittplatten. Sie stehen im Eigentum der Politischen Gemeinde.

Nach Ablauf dieser Daten werden nicht entfernte Grabsteine et cetera von Amtes wegen geräumt. Nachträgliche Eigentumsansprüche können nicht berücksichtigt werden.

Für weitere Auskünfte steht das Bestattungsamt gerne zur Verfügung.

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DatenEschenbach SG