Wie die Gemeinde Füllinsdorf meldet, gilt vom 1. April bis 31. Juli 2024 für Hunde die Leinenpflicht im Wald und am Waldrand. Und: auch in manchen Anlagen.
Leinenpflicht Hund Hundehalter
Leinenpflicht heisst nicht nur, dass der Hund eine trägt. Sie heisst vor allem, dass Hundehalter den Hund in sensiblen Zonen daran führen. - Unsplash
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Ein Spaziergang mit dem Hund kann etwas Schönes sein – wenn sich Hundebesitzer ihrer Verantwortung bewusst sind und sich an gewisse Regeln halten.

Leider kommt es gerade im Landwirtschaftsgebiet und im Wald immer wieder zu Konflikten und Reklamationen.

Wer folgende Regeln einhält, trägt viel dazu bei, die Toleranz gegenüber Hunden zu fördern.

Gut erzogener Hund bleibt in seiner Natur ein Jäger

Während der Hauptsetz- und Brutzeit vom 1. April bis 31. Juli 2024 sind Hunde im Wald und an Waldsäumen ausnahmslos an der Leine zu führen.

Hunde benötigen Auslauf. Doch auch ein gut erzogener Hund bleibt in seiner Natur ein Jäger.

So kommt es immer wieder vor, dass Hunde im Wald oder in Waldesnähe Fährte aufnehmen und ihrem Jagdtrieb folgen.

Für Jungtiere kann das schnell tödlich enden. Auch für allenfalls noch trächtige Muttertiere kann der zusätzliche Stress ernsthafte Folgen haben.

Hundekot muss richtig entsorgt werden

Hunde müssen sich bewegen können und brauchen Freilauf, Spiel und Spass.

Unbedingt darauf zu achten ist, dass der Vierbeiner sich nicht im Kulturland (beispielsweise Felder, Wiesen, Anpflanzungen, Weiden) oder in fremden Gärten austobt.

Der Hundekot ist unbedingt aufzunehmen und die Hundekotsäcklein müssen im dafür vorgesehenen Robidog entsorgt werden.

Ein Zeichen von Rücksichtnahme

In manchen Anlagen sind Hunde generell an der Leine zu führen.

Es ist ein Zeichen von Rücksichtnahme, seinen Vierbeiner beispielsweise in Naturschutzgebieten oder Sport- und Spielanlagen an die Leine zu nehmen.

Der Hund ist anzuleinen, wenn Spaziergänger, Kinder, Radfahrer, Jogger oder andere Passanten entgegenkommen.

Gerade Menschen, die sich vor Hunden fürchten, sind dankbar für diese Art von Respekt.

Fehlbares Verhalten ist strafbar

Bei Begegnungen mit anderen Hunden gilt das Motto «Entweder sind alle Hunde an der Leine oder gar keiner».

Wenn man also jemandem begegnet, der sein Tier an der Leine führt, ist es angebracht, dass man sein Tier auch anleint.

Das Einhalten der Bestimmungen des Hundereglements der Gemeinde Füllinsdorf und der kantonalen Vorgaben wird kontrolliert und durchgesetzt.

Fehlbares Verhalten zieht eine Busse nach sich.

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