Wenn dich Beiz mit KI-Menü täuscht, musst du dich wehren!

    Riccardo Schmidlin
    Riccardo Schmidlin

    Bern,

    Ein Restaurant-Gast fühlt sich von den servierten Spare Ribs getäuscht. Übeltäterin ist – wie so häufig – die Künstliche Intelligenz.

    Spare Ribs
    Das Versprechen der Karte links. Wie es in Wahrheit aussieht rechts: Die servierten Spare Ribs entsprechen in einer Schweizer Beiz nicht jenen von der Speisekarte. - zvg

    Das Wichtigste in Kürze

    • Gäste können täuschende Menübilder bei Restaurant und Behörden melden.
    • Ein Jurist sieht bei wesentlichen Abweichungen mögliche Verstösse gegen das Lebensmittelgesetz.
    • Gastrosuisse empfiehlt Restaurants, Speisen möglichst realitätsnah abzubilden.

    Sieben saftige Spare Ribs mit Pommes frites. Dazu ein Salätli und eine Barbecue-Sauce. Für den Preis von 30 Franken.

    Das verspricht die Menükarte eines Schweizer Restaurants. Doch das Versprechen kann die Beiz nicht einhalten.

    Stattdessen gibt’s zwei trockene Rippchen vom Schwein. Ein paar Kräuter sind das einzige Grün auf dem halbleeren Teller.

    Isst du gerne Spare Ribs?

    Kai ist enttäuscht. Und teilt den Vergleich auf Reddit, wo der Beitrag millionenfach angesehen wird. Der Beiz-Gast ist sich sicher: Beim Gestalten der Speisekarte war die Künstliche Intelligenz (KI) am Werk!

    Auf Anfrage von Nau.ch will der User den Namen und Standort des Restaurants nicht verraten. Er wolle niemanden an den Pranger stellen. Und das Restaurant habe sicherlich «keine bösen Absichten» gehabt, glaubt Kai.

    Speisekarten dürfen Gäste nicht täuschen

    Die Beizer hätten wohl einfach mit KI experimentiert. Der Fall zeige exemplarisch, wo KI «keinen wirklichen Mehrwert bietet und teilweise sogar das Erlebnis für Kunden verschlechtert».

    Dazu komme: «Bei einer Speisekarte kommt dazu, dass das Bild natürlich eine gewisse Erwartung weckt, wie das Gericht am Ende aussehen wird.»

    Und das zurecht, wie Jurist Lucien Jucker vom Schweizer Konsumentenschutz bestätigt. «Gäste dürfen erwarten, dass das servierte Gericht weitestgehend dem Menübild entspricht», sagt er zu Nau.ch.

    Lucien Jucker Konsumentenschutz
    Jurist Lucien Jucker weiss: Speisekarten dürfen die Konsumenten nicht täuschen. - Screenshot konsumentenschutz.ch

    «Neben KI-Bildern können auch übermässig beschönigte Fotos dazu führen, dass das nicht mehr der Fall ist», sagt Jucker. Die Grenzen seien fliessend. Letztlich müssten die kantonalen Behörden bestimmen, ob ein KI-Bild falsche Vorstellungen wecke oder nicht.

    Denn: Die Lebensmittelinspektorate sind für die Einhaltung des Lebensmittelgesetzes zuständig. Und dieses schreibt vor, dass Angaben über Lebensmittel den Tatsachen entsprechen müssen. «Darunter fallen auch Bilder in Speisekarten», weiss der Jurist.

    Besondere Ansprüche haben die Gäste bei einem Verstoss nicht. Sie müssen den Fall selbst den Behörden melden. Oder nach Obligationenrecht eine absichtliche Täuschung oder einen Mangel geltend machen.

    Beiz-Gäste sollten Mängel direkt und höflich ansprechen

    Die von Nau.ch angefragten Kantone kennen keine entsprechenden Fälle, die Konsequenzen mit sich gezogen haben. Auch stellen sie keine Zunahme seit dem KI-Boom fest.

    Bei den Lebensmittelkontrollen steht nämlich die Sicherheit und Hygiene von Lebensmitteln im Zentrum. «Ob ein Teller einer Abbildung im Angebot entspricht, wird nicht kontrolliert», sagt etwa das Aargauer Lebensmittelinspektorat.

    Die Zuger Gesundheitsdirektion ergänzt: «Bisher haben sich bei uns keine Konsumentinnen und Konsumenten wegen täuschender Bilder in Speisekarten beschwert.»

    Die Behörde empfiehlt Kundinnen und Kunden, zu einer Beschwerde beim Betrieb selbst. «Sollte dies nicht zum gewünschten Erfolg führen, ist eine Meldung an die Lebensmittelkontrolle als zuständige Vollzugsstelle möglich.»

    Auch der Branchenverband Gastrosuisse empfiehlt, Beanstandungen direkt und höflich anzusprechen. «Viele Missverständnisse lassen sich im Gespräch klären», betont Sprecherin Iris Wettstein.

    Kleine Abweichungen von der Speisekarte sind in Ordnung

    Grundsätzlich gebe es für Menükarten keine spezifischen Vorgaben. Klar sei aber: «Die Gäste sollten nicht in die Irre geführt werden.»

    Kleinere Unterschiede bei Farbe, Form oder Anrichtung seien in der Praxis nicht ungewöhnlich, so Wettstein. «Weicht das Gericht jedoch in wesentlichen Merkmalen von der Darstellung in der Speisekarte ab, kann dies unter Umständen beanstandet werden.»

    Deshalb gelte für die Branche: «Bilder der angebotenen Speisen sollen möglichst realitätsnah dargestellt werden.»

    Wurdest du in der Beiz schon mal so richtig enttäuscht?

    Wie Restaurants die Speisekarten designen, liege jedoch in deren unternehmerischen Freiheiten. Eine Pflicht, KI-Abbildungen zu deklarieren, gebe es in der Schweiz keine.

    Lucien Jucker vom Konsumentenschutz findet aber: «Eine Kennzeichnung in Speisekarten schadet nicht.»

    Zurück zu Spare-Ribs-Fan Kai. Der freut sich über die angeregte Diskussion auf Reddit.

    Und er merkt versöhnlich nach seinem Restaurant-Besuch mit der KI-Speisekarte an: «Andere Gerichte, zum Beispiel Pizzen und Cordon Bleus, sahen, soweit ich das beurteilen konnte, völlig normal aus.»

    Kommentare

    User #2766 (nicht angemeldet)

    30 Stutz für so einen Teller? Nei sorry.

    User #9858 (nicht angemeldet)

    Kai wurde von der KI getäuscht wie so viele andere auch.

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