Wer in Füllinsdorf einen Container aufstellt, braucht eine Baubewilligung. Für Festzelte bedarf es keiner Bewilligung, wenn sie nur saisonal aufgestellt werden.
Vereinsmitglieder bauen zusammen mit dem Zivilschutz das Festzelt auf.
Vereinsmitglieder bauen zusammen mit dem Zivilschutz das Festzelt auf. - Community
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Wie die Gemeinde Füllinsdorf berichtet, wurden in den letzten Jahren an diversen Orten Container oder Zelte aufgestellt. Aus diesem Grund möchte die Gemeinde die Bevölkerung für das Jahr 2022 darüber in Kenntnis setzen, welche gesetzlichen Bestimmungen für Partyzelte und Container gelten.

Laut Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz ist für das Stellen eines Containers in jedem Fall eine kantonale Baubewilligung einzuholen, auch wenn dafür kein Fundament erforderlich ist. Zudem müssen beheizte Container die Anforderungen der kantonalen Energiegesetzgebung einhalten.

Das Stellen eines Zeltes (Party-/Festzelt) erfordert dann keine Baubewilligung, wenn es nur saisonal gestellt wird. Bleibt ein Festzelt ganzjährig aufgestellt, ist eine Baubewilligung einzuholen. Ein freistehendes Festzelt, welches die Maximalmasse von 12 Quadratmetern Grundfläche und 2,50 Metern Höhe nicht überschreitet, kann mittels Kleinbaugesuch von der Gemeinde bewilligt werden.

Auskünfte erteilt die Bauverwaltung

Die genannten Bestimmungen gelten nur innerhalb der ausgeschiedenen Bauzonen und ausserhalb von Kernzonen sowie Quartierplanperimetern. Wer seine Liegenschaft in der Kernzone hat oder die Liegenschaft Bestandteil eines Quartierplanes ist, der muss sich rechtzeitig bei der Bauverwaltung über allfällig geltende, spezielle Bestimmungen informieren.

Die Bauverwaltung prüft die bestehenden Objekte in der Gemeinde auf eine Baubewilligung und wird andernfalls ein nachträgliches Baugesuch einfordern. Die Bauverwaltung steht beratend gerne zur Seite. Termine sind mittels telefonischer Voranmeldung oder per E-Mail zu vereinbaren.

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